Bedienung
HINWEIS
Beim Transport von beschädigten Lithium-
Ionen-Batterien müssen besondere Maßnah-
men ergriffen werden. Die defekte Batterie
muss nach den speziellen Vorschriften des
ADR als Gefahrgut gekennzeichnet werden.
Dies muss zwischen dem Gefahrgutbeauft-
ragten des Betreibers und dem autorisierten
Service vereinbart werden. Die defekte Batte-
rie muss vorschriftsmäßig verpackt, transpor-
tiert und dem dafür qualifizierten Dienstleister
übergeben werden.
Für weitere Informationen an den autorisier-
●
ten Service wenden.
Transport der Lithium-Ionen-Batterie
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