Bedienung
Beim Transport von Lithium-Ionen-Batterien in
und außerhalb von Flurförderzeugen sind die
nationalen Vorschriften zu beachten.
Aus dem Gefahrgutbeförderungsgesetz, der
Gefahrgutverordnung (GGVSEB) und den
ADR-Bestimmungen ergeben sich Vorgaben
für die folgenden Beteiligten:
Auftraggeber des Absenders
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Absender
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Verpacker
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Verlader
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Beförderer
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Fahrzeugführer
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Entlader
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Auspacker
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Empfänger
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Sicherheitshinweise zum Trans-
port des Flurförderzeugs mit ein-
gebauter Batterie
Der Transport eines Flurförderzeugs mit ein-
gesetzter Lithium-Ionen-Batterie muss nach
den nationalen und internationalen gesetzli-
chen Vorgaben erfolgen.
Sicherheitshinweise zum Trans-
port der Batterie mit Kran
Der Transport der Lithium-Ionen-Batterie mit
einem Kran muss nach den nationalen gesetz-
lichen Vorgaben erfolgen.
Hinweise zum sicheren Heben der Batterie im
Kapitel „Transport und Lagerung auf dem Be-
triebsgelände" beachten.
Sicherheitshinweise
GEFAHR
Lebensgefahr durch herabfallende Last
– Niemals unter schwebende Lasten treten.
– Tragfähigkeit des Krans beachten. Dazu das Ge-
wicht der Batterie feststellen (Typenschild).
Transport der Lithium-Ionen-Batterie
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