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Scheppach MS225-53E VS Original Bedienungsanleitung Seite 160

Benzin rasenmäher (angetrieben)
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Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht in
den Hausmüll, sondern sind einer ge-
trennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus
aus dem Elektrogerät und für Informationen über
deren Typ bzw. chemisches System beachten Sie
die weiteren Angaben innerhalb der Bedienungs-
bzw. Montageanleitung.
• Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe
verpflichtet. Die Rückgabe beschränkt sich auf die
Abgabe von haushaltsüblichen Mengen.
• Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthaltenen
Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden wich-
tigen Güter bei.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb des Mülltonnensymbols, so steht dies für
Folgendes:
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Queck-
silber
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
• Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
- Rücknahmestellen des gemeinsamen Rücknah-
mesystems für Geräte-Altbatterien
- Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht Mit-
glied des gemeinsamen Rücknahmesystems)
• Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und Bat-
terien, die in den Ländern der Europäischen Union
verkauft werden und die der Europäischen Richtli-
nie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern außerhalb
der Europäischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von Akkus
und Batterien gelten.
Hinweise zu Lithium-Ionen-Akkus
Akku vor der Entsorgung des Geräts aus-
bauen!
Li-Ion
• Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, ins
Feuer (Explosionsgefahr) oder ins Wasser. Be-
schädigte Akkus können der Umwelt und Ihrer Ge-
sundheit schaden, wenn giftige Dämpfe oder Flüs-
sigkeiten austreten.
24 | DE
• Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG recycelt werden.
• Geben Sie das Gerät und das Ladegerät an einer
Verwertungsstelle ab. Die verwendeten Kunststoff-
und Metallteile können sortenrein getrennt werden
und so einer Wiederverwertung zugeführt werden.
• Entsorgen Sie Akkus im entladenen Zustand. Wir
empfehlen die Pole mit einem Klebestreifen zum
Schutz vor einem Kurzschluss abzudecken. Öffnen
Sie den Akku nicht.
• Entsorgen Sie Akkus nach den lokalen Vorschrif-
ten. Geben Sie Akkus an einer Altbatteriesammel-
stelle ab, wo sie einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden. Fragen Sie hierzu Ihren
lokalen Müllentsorger.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umwelt-
gerecht entsorgt werden.
 www.scheppach.com

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