-Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung.
Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien (externe Verbrennungsluftleitung) erfolgt die Ermittlung des notwendigen
Förderdruckes für die Luftversorgung nach DIN EN 13384. Bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Aufstellraum beträgt der
mindestens erforderliche Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung 4 Pa nach DIN EN 13384.
- Mindestförderdruck und maximal zulässiger Förderdruck für die Feuerstätte
Der zulässige Förderdruck für die Feuerstätte beträgt mindestens 12 Pa bis höchstens 20 Pa bei Nennwärmeleistung
-Förderdruck für Rauchrohr/Verbindungsstück
Die Ermittlung muss durch entsprechende Berechnung nach DIN EN13384 erfolgen.
1.5 Schornsteinanschluss und Rauchrohr
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sind die Anforderungen gemäß DIN 18160 zu beachten. Hierfür sollten Sie
einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Diese sind mit den örtlichen Vorschriften vertraut, so dass ein
sachgemäßer Anschluss des Ofens am Schornstein gewährleistet ist. Ihr Kaminofen ist mit Rauchrohranschluss oben ausgestattet.
Der Betreiber hat den Zugang für die Reinigung des Gerätes, des Verbindungsstücks und des Schornsteins stets sicherzustellen.
Das Abgasrohr muss auf dem Abgasstutzen der Feuerstätte sicher befestigt sein. Der Querschnitt darf innerhalb der Rohrstrecke
nicht verringert werden.
Es wird empfohlen das Gerät mit einem Rußbrand beständigen Rauchrohr (Mindestdicke Stahlblech 2 mm), dessen
Innendurchmesser 150 mm beträgt inkl. Reinigungsdeckel anzuschließen. Die vertikale Mindestlänge muss hierbei 50 cm
betragen.
Die horizontale Länge zum Schornsteinanschluss darf i.d.R. dabei nicht länger als 1m sein und bei dieser Länge mit einer Steigung
von mindestens 5 % installiert werden.
Das Abgasrohr muss mit einem geeigneten Anschlussstück an den Schornstein, am besten mit einer leichten Steigung,
angeschlossen werden und darf keinesfalls in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen.
Das heiße Abgasrohr muss sich im Schornsteinanschluss in Längsrichtung um 1-2 cm ausdehnen können. Die Dichtung im
Doppelwandfutter ist entsprechend auszuführen, eine kraftschlüssige Verbindung des Rauchrohres im Schornstein ist zu
vermeiden.
Bei Mehrfachbelegung muss das Rauchrohr der Feuerstätte eine senkrechte Anlaufstrecke von mindestens 1m besitzen, bevor es
in den Schornstein geführt wird. Der vertikale Abstand von 2 Schornsteinanschlüssen muss mindestens 60 cm betragen bzw. -
sofern die Anschlüsse um 90° versetzt angeordnet sind oder alle Anschlüsse unter 45° an den Schornstein angeschlossen sind-
mindestens 30 cm sein. Der Abstand zwischen den Anschlüssen darf maximal 6,5m betragen Alle am selben Schornstein
angeschlossenen Feuerstätten müssen für Mehrfachbelegung geeignet sein.
Der Anschluss an den Schornstein muss im selben Stockwerk der Feuerstelle erfolgen, Rauchrohre dürfen nicht durch Decken
geführt werden und auch nicht in Wänden, Hohlräumen oder Decken angeordnet werden,
Abhängig von den jeweils örtlichen Gegebenheiten, ist vom installierenden Fachbetrieb in jedem Fall der problemlose Rauchabzug
vom Kaminofen in den Schornstein und der fach- bzw. sachgerechten Rauchrohr-Anschluss sicherzustellen, sodass die Funktion
des Gerätes durch die geschaffene Verbindung zum Schornstein nicht beeinträchtigt wird.
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem Schornstein
passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Dem Schornstein darf keine Falschluft über undichte
Rohrverbindungen, Reinigungsöffnungen, Anschlüsse oder Reinigungsöffnungen zuströmen.
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem Schorn-stein
passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Dem Schornstein darf keine Falschluft über undichte
Rohrverbindungen, Reinigungsöffnungen, Anschlüsse oder Reinigungsöffnungen zuströmen.
Beachten Sie die jeweilige nationale Brandschutzverordnung. Die behördlich vorgeschriebenen Abstände zwischen Abgasrohr und
brennbaren Bauteilen müssen eingehalten werden und entsprechend den Brandschutzbestimmungen abgemauert und isoliert
werden. Auch rund um die Anschlussöffnung und in der Wand müssen brennbare / temperaturempflindliche Materialien durch nicht
brennbare Materialien ersetzt werden.
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