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Koppe Akono Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 5

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Prüfen Sie auch, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft versorgt wird. Um eine
einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus dem
Aufstellungsraum notwendig.
WARNUNG: Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe durch
technische Veränderungen des Gerätes führen zum Erlöschen der Typenprüfung, CE- Kennzeichnung, und
somit auch die Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen des
Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Die Wärmeleistung der
Einzelraumfeuerstätte
muss
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum gemäß DIN EN 12831 vom Installateur durchzuführen.
1.4 Anforderungen an den Schornstein
Jeder Kaminofen stellt also seine besonderen Ansprüche an den Schornstein. So kann es durchaus passieren, dass ein guter
Kaminofen und ein funktionierender Schornstein nicht zusammenpassen. Die Aussage, dass der Schornstein gut zieht, ist kein
ausreichendes Indiz für tatsächlich geeignete Zug- bzw. Temperaturbedingungen des Schornsteins. Schornstein und der jeweilige
Kaminofen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Vor Einbau und Anschluss des Ofens ist der Schornstein auf seine Eignung zu prüfen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist
vom Anschluss an einen für dieses Gerät passenden Schornstein abhängig.
Folgende Prüfung sind vor Anschluss des Gerätes an den Schornstein durch einen Fachmann mindestens
durchzuführen:
-
Baurechtliche
Eignung
Landesbauverordnung, geltende Feuerungsverordnung, 1. BImSchV, DIN 18160, DIN EN 15287-1)
- der Schornstein muss zwingend wärmegedämmt und rußbrandbeständig (mindestens Klasse T400, Kennzeichnung G) sein, über
eine hohe Kondensatbeständigkeitsklasse und hohe Korrosionswiderstandklasse (Klasse 3) verfügen.
- Der Schornstein muss bei Betrieb der Feuerstätte in der Lage sein, den Mindestförderdruck vom 12 Pa aufzubauen. Der
Maximalförderdruck von 20 Pa ist ebenfalls unbedingt zu beachten. Bei Nichteinhaltung ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb der
Feuerstätte nicht möglich und nicht gegeben.
-Der Schornstein muss in der Lage sein, die Abgase sicher abzuführen. Die ausreichende Funktion und Einhaltung des
Förderdrucks von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa des Schornsteins ist nach DIN EN 13384 bereits in der Planungsphase
rechnerisch nachzuweisen und auch nach dem Einbau durch eine fachmännisch durchgeführte Kaminzugmessung bei
Nennwärmeleistung inklusive ausführlicher Protokollierung der Parameter zu überprüfen.
-alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z.B. andere Anschluss-/Reinigungsöffnungen müssen stets
geschlossen sein. Der Schornstein darf keine Falschluft erhalten. Rohrverbindungen und Schornsteinanschlüsse sind ausreichend
dicht herzustellen, untere und ggf. weitere Reinigungsöffnungen müssen bei Gerätebetrieb funktionstüchtig und dicht geschlossen
sein.
HINWEIS
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa bei
der Nennwärmeleistung. Bei Überschreiten des angegebenen max. zulässigen Förderdruckes erhöht sich der
Verschleiß der Bauteile, das Gerät nimmt durch Überbelastung Schaden und es steigen die Emissionen der
Feuerstätte. Die Einhaltung des notwendigen Förderdruck am Gerät von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa ist bei
der Installation des Gerätes durch den Betreiber bzw. Installateur sicherzustellen. Sollte der Wert von mindestens 12 Pa
bis. maximal 20 Pa am Heizgerät bei Nennwärmeleistung nicht betreiberseits sichergestellt sein, ist ein
ordnungsgemäßer Betrieb des Gerätes nicht mehr gegeben. Für hierdurch entstehende Schäden besteht keine Haftung
des Herstellers.
Bei Abweichungen gegenüber dem oben genannten zulässigen Förderdruck, müssen entsprechende Maßnahmen
am Schornstein zur Einhaltung der vorgegebenen Werte vorgenommen werden, unter Beachtung der einschlägigen
Normen!
Die Einhaltung des oben vorgegebenen Förderdruckes von mindestens 12 Pa bis maximal 20 Pa muss Ihnen durch Ihren
Installateur bei Installation, anhand eines maschinellen Zugmessungsbeleges, im Rahmen der erforderlichen Zugmessung beim
Probebrand bei Nennwärmeleistung nachgewiesen und bescheinigt werden!
Eine Zugmessung zur Feststellung des Förderdruckes am Heizgerät bei Nennwärmeleistung muss hierbei im Abstand von
max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen.
Bewahren Sie den maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten
Kaminzug schnell und problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten": Daten
für die Schornsteinbemessung).
Bestimmung des Gesamtförderdruckes
Der notwendige Gesamtförderdruck ist die Summe aller Einzeldrücke. Alle jeweiligen Einzelwerte sind zu berücksichtigen. Der
Gesamtförderdruck ist je nach Aufbau der Anlage individuell zu bestimmen. Zu berücksichtigen sind folgende Einzelwerte:
sich
dabei
am
Wärmebedarf
des
Schornsteins
gemäß
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten
des
Aufstellraumes
den
Anforderungen
der
5
orientieren.
Deshalb
geltenden
Vorschriften
ist
eine
(insbesondere

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Akono midi