1. AUFSTELLUNG
Da es sich bei diesem Ofen um ein technisches Gerät handelt, sind für dessen Verkauf, Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme
besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb wird hier vorausgesetzt, dass Aufstellung und Inbetriebnahme durch den
Fachbetrieb erfolgt.
Bei Aufstellung, Installation und Betrieb sind unbedingt die geltenden nationalen und europäischen Normen, örtlichen
und baurechtlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung, Feuerungsverordnung, Fachregeln, DIN-Normen etc.) und
feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten.
Einzuhaltende Richtlinien und Normen:
Nachstehende Rechtsvorschriften, Technische Regeln, Normen und Richtlinien sind für die Planung und Erstellung, sowie den
Betrieb von Feuerstätten (wie z.B. Kaminöfen) und Heizungssystemen besonders zu beachten:
- Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- Feuerungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer
- 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, VO über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- DIN 18160-1 Abgasanlagen, Teil 1: Planung, Ausführung und Kennzeichnung
- DIN EN 13384 Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
- DIN EN 15287-1 Abgasanlagen Teil1: Abgasanlagen für raumluftabhängige Feuerstätten
- DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung in Gebäuden
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 18893 einfache Ermittlungsverfahren des Wärmebedarfs
ACHTUNG
Der Kaminofen ist nur zur freien Aufstellung bestimmt. Einbauten in Nischen oder Verkleidungen um den
Kaminofen sind nicht zulässig.
Auspacken und Aufstellen:
Bei In-Empfangnahme durch den Anlieferer ist die Lieferung sorgfältig auf eventuelle Transportschäden und Vollständigkeit zu
überprüfen. Evtl. Schäden sind sofort dem Transporteur schriftlich anzuzeigen. Eine Haftung für nachträgliche Reklamationen von
Transportschäden ist ausgeschlossen.
Gläser vorsichtig handhaben und das Gerät nicht hart aufsetzen.
ACHTUNG: Trotz der Verschraubung darf der Ofen auf der Palette weder gekippt noch von Hand transportiert werden.
Vor dem Transport per Hand oder dem Kippen des Ofens, den Ofen immer von der Palette lösen und erst dann
vorsichtig transportieren. Ofen dabei unten am Grundkörper anfassen, da sonst der Ofen bzw. dessen Teile reißen oder
sich deformieren können und das Gerät nicht hart aufsetzen. Ofen zum Transport nicht an den Verkleidungsteilen
anfassen. Zur genauen Positionierung den Ofen auf eine Stoffdecke oder Ähnliches stellen und an Endposition schieben.
Den Ofen exakt waagerecht ausrichten, Bodenunebenheiten bei Bedarf ausgleichen.
Entfernen der Transportsicherung:
Der Ofen ist mit Schrauben und Klemmblech mit der Palette verbunden. Die Schrauben sind von oben her zu lösen. Entfernen Sie
vor Inbetriebnahme alle Transportsicherungen am Gerät. Im Feuerraum befinden sich alle notwendigen Zubehörteile und
Montageunterlagen. Bitte entnehmen Sie diese vor Inbetriebnahme. Schutzkartons und Folien können über Sammeleinrichtungen
dem Recycling zugeführt werden.
ACHTUNG!
Durch den Transport kann sich Kondenswasser im Ofen angesammelt haben. Dies kann zu Korrosion und
Schwitzwasserbildung im Ofen führen. Wischen Sie diese Feuchtigkeitsspuren sofort nach Anlieferung ab.
Die Korpusoberfläche Ihres Kaminofens wird vor der Farbbeschichtung mit Strahlgut vorbereitet. Trotz sorgfältiger
Kontrolle können Reste des Strahlgutes im Ofenkörper verbleiben und sich bei der Aufstellung Ihres Kaminofens lösen und
herausfallen. Um mögliche Schäden zu vermeiden, saugen Sie die Stahlkügelchen sofort mit dem Staubsauger auf.
1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden und kann an
geeignete, bereits belegte Schornsteine angeschlossen werden, sofern der Schornstein und auch alle daran angeschlossenen
Feuerstätten technisch und formell für die Mehrfachbelegung geeignet sind. Eine Überbelegung des Schornsteins ist jedoch zu
vermeiden, da zu viele angeschlossene Feuerstätten sich gegenseitig beeinflussen und stören.
1.2 Baurechtliche Vorschriften
Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. diese ist für den Dauerbrand nicht geeignet und erfüllt
somit auch nicht deren Eigenschaften.
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen, geeigneten Wohnraum zugelassen und
eignet sich daher nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Ihre Feuerstätte ist ausschließlich für den Betrieb in trockenen, normalen Wohnräumen vorgesehen. Beachten Sie zudem die
jeweiligen örtlichen Bestimmungen und deren Anforderungen bzgl. des Aufstellraumes.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät Sie
über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme durch.
Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den regionalen
Vorschriften zu installieren.
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