Sicherheit
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Allgemein
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
•
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
•
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei
•
denn es ist unerlässlich. Bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles
Führen des Gerätes (an Handgriffen).
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
•
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Ladung belastet ist
•
und muss die Ladung immer im Blick haben.
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last, z.B. auch verursacht
•
durch schnelles Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände ist verboten!
Abrutschgefahr des Greifgutes. Unkontrollierte Bewegungen des Gerätes.
Die Güter niemals außermittig aufnehmen (stets im Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
•
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
•
•
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
•
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen. Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden!
2.9.2 Trägergeräte/ Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät/ Hebezeug (z.B. Bagger) inklusive Tragmittel muss sich in
betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät/ Hebezeug bedienen.
•
•
Die maximal erlaubte Traglast (WLL) des Trägergerätes/ Hebezeuges und der Anschlagmittel
darf unter keinen Umständen überschritten werden!
44000184
7 / 18
DE