Fa Z u a r i D e 6 0 | O r i g i n a l b e t r i e b s a n l e i t u n g „ s y s t e m " | D e u t s c h
bei batterien/akkus, die Quecksilber (hg), cadmium (cd) oder blei (Pb) enthalten,
befindet sich unterhalb der durchgestrichenen mülltonne zusätzlich das
entsprechende chemische Zeichen.
gemäß gesetzlicher Verpflichtung müssen grundsätzlich alle batterien/akkus
vom endnutzer am lebensdauerende bei einer geeigneten stelle zurückgegeben
werden. Jeder endnutzer soll darüber hinaus soweit möglich zur Vermeidung von
batterieabfällen beitragen. hierzu empfiehlt sich die nutzung von langlebigen
batterien und aufladbaren batterien/akkus, sowie der achtsame umgang mit
batterien/akkus bzw. den damit betriebenen geräten. Vor der Produktentsor-
gung sollte stets eine Prüfung erfolgen, ob die batterie/der akku ggf. durch repa-
ratur oder rekonditionierung einer Wiederverwendung zugeführt werden kann.
batterien/akkus enthalten teilweise giftige inhaltsstoffe. Durch die (vom haus-
müll) getrennte altbatteriesammlung und -verwertung sollen die ordnungs-
gemäße entsorgung oder Wiederverwertung gewährleistet und schädliche
auswirkungen auf die umwelt sowie die menschliche gesundheit vermieden
werden.
Von lithium-ionen-akkus gehen zudem bauartbedingt besondere gefahren aus,
wie z. b. die explosions- und brandgefahr bei hitzeeinwirkung, daher ist hier
besondere Vorsicht geboten (siehe dazu auch
Kapitel 21 „spezielle sicherheits-
hinweise zu akku und
ladegerät").
Die rückgabe von batterien und akkus ist stets kostenfrei und kann beim händler
oder bei einer geeigneten sammelstelle der stadt bzw. gemeinde erfolgen. infor-
mationen zu sammelstellen werden von stadt-/Kommunalverwaltungen zur
Verfügung gestellt.
23
Inhaltsverzeichnis
zurück