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Besondere Bestimmungen - Cemo Cube-Tank 2000L Technische Informationen

Inhaltsverzeichnis
D
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-40.21-593
II

BESONDERE BESTIMMUNGEN

1
Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich
(1) Gegenstand dieses Bescheides sind werkmäßig hergestellte Behälter vom Typ CUBE-
Tank mit einem Fassungsvermögen von 2000 l, gemäß Anlage 1, die aus einem im Rotations-
formverfahren hergestellten und annähernd quaderförmig gestalteten Innenbehälter (Lager-
behälter) und einem umschließenden Außenbehälter, der als Auffangvorrichtung dient,
bestehen und zusammen eine Behälterkombination aus Polyethylen (PE-Rotationswerkstoff)
- nachfolgend mit Behälter bezeichnet - bilden. Der Außenbehälter wird mit drei horizontal
umlaufenden rohrförmigen Stahlbandagen verstärkt und zur Verhinderung des Eindringens
von Niederschlagswassers von der Oberseite des Innenbehälters überlappt.
(2) Die Peripherie-Einheiten zur Befüllung, zur Be- und Entlüftung, zur Sicherung gegen Über-
füllen, zum Entleeren und zur Füllstands- und Leckagekontrolle sowie sonstige Ausrüstungs-
einheiten sind auf der Oberseite des Innenbehälters angeordnet. Neben dem Verschluss-
deckel befindet sich optional ein zweiter Flanschanschluss auf der Oberseite.
(3) Die Behälter dürfen nur als Einzelbehälter in Räumen von Gebäuden und im Freien
aufgestellt werden, jedoch nicht in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1. In
Überschwemmungsgebieten sind die Behälter so aufzustellen, dass sie von der Flut nicht
erreicht werden können.
(4) Dieser Bescheid wird unbeschadet der Bestimmungen und der Prüf- oder Genehmigungs-
vorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt.
(5) Die Behälter dürfen bei einer maximalen Temperatur der Lagerflüssigkeiten von 40 °C zur
ortsfesten, drucklosen Lagerung der nachfolgend aufgeführten wassergefährdenden Flüssig-
keiten verwendet werden. Eine Mischung der Lagerflüssigkeiten untereinander ist nicht zuläs-
sig:
1. Heizöl EL nach DIN 51603-1
2. Heizöl DIN 51603 – 6 EL A Bio 5 bis Bio 15 nach DIN SPEC 51603-6
3. Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
4. Fettsäure-Methylester nach DIN EN 14214
5. Schmier-, Hydraulik-, Wärmeträgeröle Q, legiert oder unlegiert, Flammpunkt > 55 °C,
6. Schmier-, Hydraulik-, Wärmeträgeröle Q, gebraucht, Flammpunkt > 55 °C; Herkunft und
7. Ethylenglycol (CH
8. Reine Harnstofflösung 32,5 % als NOX - Reduktionsmittel (z. B. AdBlue) nach DIN 70070
(6) Dieser Bescheid berücksichtigt die wasserrechtlichen Anforderungen an den Regelungs-
gegenstand. Gemäß § 63 Abs. 4 Nr. 2 und 3 WHG
wasserrechtlich als geeignet.
(7) Die Geltungsdauer dieses Bescheides (s. Seite 1) bezieht sich auf die Verwendung im
Sinne von Einbau oder Aufstellung des Regelungsgegenstandes und nicht auf die Verwen-
dung im Sinne der späteren Nutzung.
1
DIN 51603-1:2020-09
2
DIN SPEC 51603-6: 2017-03
3
DIN EN 14214:2019-05
4
DIN EN 590:2022-05
5
DIN 70070:2005-08
6
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237)
Z106495.22
10
FAME nach DIN EN 14214
Flammpunkt müssen vom Betreiber nachgewiesen werden können,
OH) als Kühlerfrostschutzmittel,
2
mit einer Dichte von max. 1,15 g/cm³.
Flüssige Brennstoffe - Heizöle - Teil 1: Heizöl EL, Mindestanforderungen
Flüssige Brennstoffe - Heizöle - Teil 6: Heizöl EL A, Mindestanforderungen
Flüssige Mineralölerzeugnisse - Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in
Dieselmotoren und als Heizöl - Anforderungen und Prüfverfahren
Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge, Dieselkraftstoff, Anforderungen und Prüfverfahren
Dieselmotoren, NO
Seite 3 von 9 | 16. Januar 2023
,
1
ohne zusätzliche alternative Komponenten,
3
,
4
(Biodiesel),
3
gilt der Regelungsgegenstand damit
6
- Reduktionsmittel AUS 32, Qualitätsanforderungen
X
mit Zusatz von
2
,
5
1.40.21-74/22
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