9. VERSCHROTTUNG DER MASCHINE
Wenn die Maschine abgenutzt ist, soll sie auf umweltgerechte Art und Weise
verschrottet werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:
Die Maschine darf nicht in freier Natur abgestellt werden - das Öl (Getriebe und
hydraulische Ausrüstung) muss abgelassen werden. Die abgelassenen Öle
müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Maschine in brauchbare Teile zerlegen, z. B. Räder, Hydraulikschläuche,
Ventile usw.
Brauchbare Teile an eine autorisierte Recyclingzentrale abliefern. Die größeren
Schrotteile ordnungsgemäß verschrotten.
PIDX-158X-03 GMS 280/320 0813
9. VERSCHROTTUNG DER MASCHINE
- 56 -