Setzen Sie den Wärme-/
Kälteaufsatz auf das
Gerät. Stellen Sie sicher,
Behebung
dass der Aufsatz fest
im Aufsatzanschluss
steckt.
9. ENTSORGUNG
Akku-Entsorgung
Um das Gerät entsorgen zu können, müs-
sen Sie zuerst den Akku aus dem Gerät
entnehmen. Gehen Sie dazu wie folgt vor
:
C
1. Schieben sie das Gummimaterial am
unteren Ende des Haltegriffes nach
oben, bis Sie die Schraubverbindung
am unteren Ende des Haltegriffs sehen
können.
2. Lösen Sie die Schraube unten am Hal-
tegriff.
3. Entfernen Sie die Abdeckung an der Un-
terseite des Haltegriffs mit einer leich-
ten Drehbewegung.
4. Ziehen Sie nun den Akku aus dem Hal-
tegriff heraus, bis Sie die Steckerverbin-
dung vom Akku zum Gerät sehen kön-
nen. Sobald Sie die Steckerverbindung
sehen können, trennen Sie diese vom
Gerät.
5. Anschließend können Sie mit einer
leichten Drehbewegung die Abdeckung
an der Unterseite des Gerätes wieder
anbringen und durch die Schraubver-
bindung am unteren Ende des Halteg-
riffs die Abdeckung wieder befestigen.
Die verbrauchten, vollkommen entla-
denen Akkus müssen Sie über speziell
gekennzeichnete Sammelbehälter, Son-
dermüllannahmestellen oder über den
Elektrohändler entsorgen. Sie sind ge-
setzlich dazu verpflichtet, die Akkus zu
entsorgen.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoff-
haltigen Akkus:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksil-
2
ber.
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen
gemäß Richtlinie 2006/66/EG und deren
Änderungen recycelt werden. Geben Sie
Akkus und/oder das Gerät über die ange-
botenen Sammeleinrichtungen zurück.
Im Interesse des Umweltschutzes
darf das Gerät am Ende seiner Le-
bensdauer nicht mit dem Hausmüll
entfernt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende
Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elek-
tro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie
– WEEE (Waste Electrical and Electronic
Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie
sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur
Altgeräteentsorgung und Ver-
schrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im
Rahmen der durch die öffentlich-rechtli-
chen Entsorgungsträger eingerichteten
und zur Verfügung stehenden Möglich-
keiten der Rückgabe oder Sammlung von
Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit
eine ordnungsgemäße Entsorgung der
Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter be-
stimmten Voraussetzungen auch bei Ver-
treibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG) sind die folgenden Vertrei-
ber zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Ver-
kaufsfläche für Elektro- und Elektro-
nikgeräte von mindestens 400 Quad-
ratmetern.
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