hindern. Oft hilft hier ein Versetzen um nur wenige
Zentimeter.
5.2.2
Grundsätzliche Mindestausstattung
Zum Mindestschutz sind Schlafbereiche, insbesondere
Kinder- und Schlafzimmer, sowie Flure und Fluchtwege
durch Rauch warnmelder zu überwachen. Bei offenen Ver-
bindungen mit mehreren Geschossen ist ein Rauchwarn-
melder auf der obersten Ebene die Mindestanforderung.
5.2.3
Flache Decken
Die Anbringung des Rauchwarnmelders im Raum muss
möglichst in Deckenmitte erfolgen.
Halten Sie einen Mindestabstand von 0,5m zu den Wän-
den, den Raumecken, einem Unterzug oder von Einrich-
tungsgegenständen ein, die das Eindringen von Brand-
rauch in den Rauchwarnmelder behindern könnten.
Räume, die durch Teilwände oder Möblierung unter-
teilt sind, sollten in jedem Raumteil mit einem Rauch-
warnmelder überwacht werden, wenn diese Teilwände
oder Möblierung das Eindringen von Brandrauch in den
Rauchwarnmelder behindern.
Sind Räume durch Unterzüge (Unterteilungen) mit einer
Höhe von mindestens 20 cm in Deckenfelder unterteilt,
so muss je Deckenfeld ein Rauchwarnmelder installiert
werden, wenn diese Felder eine Größe von mehr als
36 m² aufweisen.
Inbetriebnahme
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