Inbetriebnahme
Die lokalen Bestimmungen zur inbetriebnahme
und Montage von Rauchwarnmeldern sind zu
beachten, da die Mindestausstattung sich aus
den jeweiligen Vorgaben der Landesbauord-
nungen ergibt.
Der Rauchwarnmelder überwacht eine Fläche
von bis zu 60 m² bei einer maximalen Raumhöhe
von 6 m.
5.2.1
Ungeeignete Montageorte:
•
Küche und Bad (starke Dämpfe)
•
Räume mit offenem Kamin (Rauch)
•
In unmittelbarer Nähe von Halogenlampen, Trafos
oder Halogenlampen-Seilsystemen sowie Leucht-
stoff- und Energiesparlampen, insbesondere zu
deren Vorschaltgeräten (Mindestabstand 50 cm).
•
Garagen (Fahrzeugabgase)
•
Staubige und schmutzige Räume (schnelle Ver-
schmutzung der Messkammer oder Auslösen von
Fehlalarmen)
•
In Fensternähe, in der Nähe von Ventilatoren,
Lüftern und allen anderen Orten, mit starker Luft-
bewegung.
•
In der Nähe von Plätzen, an denen geraucht wird.
•
In der Nähe von massiven Stahlträgern, großen
Metallflächen usw. Diese können die Abstrahlung
bzw. den Empfang des Funksignals erheblich be-
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