5.6 ABKLAPPMECHANISMUS
Wenn Sie den Abklappmechanismus betätigen wollen, halten
Sie unbedingt mit einer Hand den U–Bügel oder die Fahrrä-
der fest, damit der Träger nicht schlagartig abklappen kann.
(Verletzungsgefahr)
Um den Ko erraum zu ö nen, können Sie den Fahrradträger abklappen,
auch wenn Fahrräder montiert sind.
Drücken Sie mit einer Hand den Entriegelungshebel des Abklappmechani-
schmus herunter (Bild 17), mit der anderen Hand halten Sie die Fahrräder
oder den U-Bügel fest. Nach dem Entriegeln klappen Sie vorsichtig den
Fahrradträger ab.
Bild 17: Abklappmechanismus
Beim Hochklappen achten Sie darauf, dass der Mechanismus frei ist und
nichts eingeklemmt wird. Stellen Sie sicher, dass der Abklappmechanismus
vollständig eingerastet ist bevor Sie losfahren.
5.7 ZUSAMMENKLAPPEN DES FAHRRADTRÄGERS
Klappen Sie zuerst die Radschienen zurück auf den Trägertisch. Schieben
Sie die Verriegelung der Rückleuchte (Position 1 in Bild 18) nach außen,
schwenken Sie dann den Leuchtenträger zurück (Position 2 in Bild 18).
Drücken Sie ihn fest an den Trägertisch, bis er deutlich spürbar einrastet. Auf
der anderen Trägerseite verfahren Sie entsprechend.
Bild 18: Einklappen der Rückleuchte
Um den Fahrradträger möglichst ach zu verstauen, können Sie noch den
U-Bügel herunterklappen. Lösen Sie dazu die beiden Knaufmuttern soweit,
bis der U-Bügel sich aus der Verriegelung gelöst hat. Jetzt können Sie den
U-Bügel auf den Trägertisch herunterklappen.
6. WARTUNG UND PFLEGE
• Den Fahrradträger nach Verwendung sauber und trocken lagern.
Eventuell Schlamm und anderen Schmutz mit Wasser abwaschen.
• Halten Sie die Anhängerkupplung sauber und fettfrei.
• Halten Sie die Trägerkupplung sauber und fettfrei.
• Kontrollieren Sie den Fahrradträger regelmäßig auf Beschädigungen.
Beschädigte oder verschlissene Teile sind sofort zu ersetzen. Es dürfen nur
Originalersatzteile verwendet werden.
• Bolzen und Muttern des Fahrradträgers regelmäßig kontrollieren und
wenn notwendig nachziehen.
• Lackschichtbeschädigungen sofort mit Farbe behandeln.
• Drehbare und bewegliche Teile regelmäßig schmieren.
8. HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet,
dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verp ichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf
diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen
werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle
von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnom-
men werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der ö entlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmep ichtig sind Händler mit einer Verkaufs äche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufs äche von mindestens
800 m², sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmep ichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lager äche von mindestens 400 m² für
Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlager äche von
mindestens 800 m². Generell haben Vertreiber die P icht, die
unentgeltliche
Rücknahme
Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines
Altgeräts bei einem rücknahmep ichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit
einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber
hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb
eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikations-
technik, wie zum Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten häu g
personenbezogene Daten. Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich,
diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
8. TIPPS UND TRICKS
Steckerbelegung
• Der Fahrradträger ist mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet.
Diese wird mit einem 13 poligen Stecker an der Steckdose der
Anhängerkupplung angeschlossen.
• Sollte Ihr Fahrzeug statt über einen 13 poligen nur über einen
7 poligen Anschluss verfügen, sind hier die entsprechenden
Belegungen aufgeführt.
• Diese Information ist nur für die Umrüstung bei einem
Fachbetrieb bestimmt. Eine Umrüstung durch nicht geschulte
Personen ist nicht zulässig.
von
Altgeräten
durch
geeignete
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