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Wichtige Hinweise
1. Videorecorder mit Fernsehempfangsteil sind gebihrenpflichti-
diirfen jedoch nur fir den Unterricht verwendet werden. Sie
ge Rundfunkempfangsgerate, die bei der Gebtihreneinzugs-
sind spatestens am Ende des laufenden Schuljahres zu |6-
zentrale (GEZ) der Rundfunkanstalten anzumelden sind.
schen, es sei denn, daB den an den Sendungen Berechtigten
Anschrift:
eine angemessene Vergiitung gezahlit wird.
Gebihreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten, Freimers-
dorfer Weg 6, Postfach 100850, 5000 Kdin 1.
Eine Anmeldung ist fir ausschlieBlich privat betriebene Video-
recorder nicht erforderlich, wenn der Rundfunkteilnehmer fir
seinen Haushalt bereits ein Fernsehgerat angemeldet hat. im
geschaftlichen
Bereich
ist jeder einzelne
Videorecorder
gebthrenpflichtig
und anzumelden.
Auskinfte
erteilen im
Zweifel die GEZ und die Rundfunkanstalten.
2. Das Urhebergesetz gestattet Aufzeichnungen von Fernseh-
sendungen zu privaten oder zu sonstigem eigenem Gebrauch.
Offentliche Wiedergabe oder Verbreitung von mitgeschnitte-
nen Fernsehsendungen ist nicht erlaubt, verpflichtet zu Scha-
denersaiz und ist ggf. strafbar. Hierfr m&Bten vorab die Rechte
insbesondere der Rundfunkanstalten und der Verwertungsge-
selischaften (GEMA, GVL, VG-Wort usw.) eingeholt werden.
Auskinfte und Merkblatter erhalten Sie von den Rundfunkan-
Sstalten.
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Diese Anleitung auch für:

Vs 200 rcVs 201 rcVs 226 rc

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