Wann droht Gefahr während einer Beförderung?
Wenn Batterien auf Grund eines Defektes dazu neigen:
•
sich schnell zu zerlegen
•
gefährlich zu reagieren
•
Flammen zu bilden
•
gefährliche Wärme zu entwickeln oder Dämpfe auszu-
stoßen
Was muss bei der Verpackung beachtet werden, wenn eine
beschädigte Batterie als nicht gefährlich klassifiziert wur-
de?
•
Kennzeichnung
als
NEN-BATTERIEN"
•
Verwendung der geprüften Originalverpackung Bat-
tery flex pack
•
Batterie muss flüssigkeitsdicht verpackt sein (Plastik-
tüte)
•
Zwischen Batterie und Originalverpackung muss ein
Vermiculit-Dämmstoff gefüllt werden (erhältlich über
Solarwatt)
Was ist zu tun, wenn festgestellt wurde, dass eine beschä-
digte Batterie während des Transports gefährlich reagieren
wird?
BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung)
kontaktieren
LAGERUNG
GEFAHR
Ungünstige bis hin zu gefährlichen Zuständen durch unsachgemäße Lagerung der Batteriemodule bzw. des
Gesamtsystems
•
Die Lagerung der Batteriemodule muss unter vorgeschriebenen Bedingungen erfolgen.
•
Batteriemodule nicht bei Umgebungstemperaturen von unter -20°C und über + 30°C lagern.
•
Batteriemodule nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen.
•
Batteriemodule nicht mit brandfördernden oder korrosiven Stoffen lagern.
•
Batteriemodule nicht ins Feuer werfen, nicht öffnen und/oder zerlegen.
•
Batteriemodule nicht Luftfeuchtigkeit höher 85 % (nicht kondensierend) aussetzen bzw. nicht im Freien
lagern.
•
Batteriemodule dürfen bis max. sechs Monate ab Versanddatum vom Werk von Solarwatt zwischengela-
gert werden.
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„BESCHÄDIGTE
LITHIUM-IO-
Beförderung nur nach den von der zuständigen Behörde
(BAM) festgelegten Bedingungen!
Grundpflichten bei Frachtübergabe
Der Verlader muss bei der Übergabe verpackter gefährli-
cher Güter prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist. Er hat
dafür Sorge zu tragen, dass ein Versandstück nur verladen
wird, wenn die Verpackung dicht verschlossen ist. Auch
notwendige Gefahrzettel und sonstige Kennzeichnungen
sind zu beachten. Weiterhin muss er den Fahrzeugführer
auf das gefährliche Gut hinweisen.
Der Verlader und der Fahrzeugführer müssen die Vorschrif-
ten über die Beladung und Handhabung beachten:
•
Beladeverbot bei Mängeln (Kennzeichnungs-, Verpa-
ckungs- und Fahrzeugmängel)
•
Zusammenladeverbote und Mengenbegrenzungen je
Fahrzeug sind zu beachten
•
Trennungsgebot zu Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln
•
Ladungssicherung: die einzelnen Versandstücke müs-
sen so verstaut und gesichert sein, dass sie ihre Lage
zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeugs nur
geringfügig verändern können
•
Rauchverbot bei Ladearbeiten
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