WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR RÜCKSENDUNGEN
HINWEIS
Sie finden ausführliche Anleitungen für den Austausch sowie die Verpackung und Rücksendung von Battery
flex online im SOLARWATT Pro Bereich unter Downloads, Battery flex und Unterlagen für Austausch und
Rücksendung.
Der Transport von Lithiumbatterien unterliegt dem Euro-
päischen Übereinkommen über die internationale Beför-
derung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Vor-
schriften basieren auf den UN Modellvorschriften für den
Gefahrguttransport.
Produktbezogen erfolgt der Transport des Battery flex
pack nach UN-Richtlinie Nummer 3480, wobei insbeson-
Batteriezustand
Anforderungen an die Batterie
Neue/gebrauchte un-
2.2.9.1.7
beschädigte Batterie
Abfallbatterie
2.2.9.1.7
Beschädigte Batterie
2.2.9.1.7
Quelle: Schwan, G. (2015). Lithiumbatterien im Straßenverkehr. Vortrag auf Fachkonferenz: Lithiumbatterien in der Logistik, Frankfurt am Main, S. 5.
Neue / gebrauchte unbeschädigte Batterien:
Der Weitertransport für neue und gebrauchte unbeschä-
digte Battery flex pack Batteriemodule ist in der Origi-
nal-Verpackung zulässig. Erstellen Sie hierzu bei jedem
Weitertransport ein Beförderungspapier nach ADR und
sorgen Sie dafür, dass die geforderte Fahrzeugausrüstung
mitgeführt wird (siehe Tabelle „Kurzüberblick Transport von
Lithium-Ionen Batterien").
Zur Gewährleistung der Transportsicherheit wurden für das
Battery flex pack Batteriemodul die erforderlichen Prü-
fungen in Konformität mit der gültigen Richtlinie UN38.3
durchgeführt und bestanden.
Die Battery flex pack Batteriemodule werden in einer ge-
prüften Gefahrgutverpackung nach Gefahrgutklassifizie-
rung UN3480 versendet.
Beförderungspapier nach ADR erstellen und mitführen.
Schutzausrüstung für Fahrzeug mitführen.
Änderungen vorbehalten | Solarwatt GmbH
Verpackungs-
anweisung
P 903
SV 377
P 909
kein festgestellter Defekt
SV 376
Festlegung durch
Gefahr während
zuständige Behörde
Beförderung
(BAM)
SV 376
Keine Gefahr während Beför-
P 908
derung
dere die Verpackungsvorschrift P903 zu beachten ist. So-
fern hierbei die Gesamtmasse des eigentlichen Gefahrguts
der zu befördernden Packstücke 333 kg nicht überschrei-
tet (entspricht 13 Einzelelementen Battery flex pack), darf
der Transport auch durch Personen ohne Gefahrgutführer-
schein durchgeführt werden.
Kennzeichnung
Versandstück
UN + Nr.
UN + Nr.
UN + Nr.
Beschädigte Batterien:
Was sind gemäß Sondervorschrift (SV) 376 defekte / be-
schädigte Batterien?
•
Batterien, bei denen Flüssigkeit oder Gas ausgetreten
ist
•
Batterien, die vor der Beförderung nicht mehr diagnos-
tiziert werden können
•
Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Be-
schädigung erlitten haben
•
Batterien bei denen sicherheitsrelevante Defekte iden-
tifiziert wurden
Was muss bei Feststellung eines Defekts oder Beschädi-
gung der Batterie getan werden?
Feststellen ob Gefahr während Beförderung besteht.
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