ADD150 / ADD350 Allgemeine Informationen
2.2
Bestimmungsmäßige Verwendung
Die Dosierpume ist zur Additivierung von Heizölen auf Tankwagen vorgesehen. Die entspre-
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chend geltenden Sicherheitsvorschriften (z. B. Ex-Schutz) sind einzuhalten.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus re-
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sultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch die vom Hersteller vorgeschriebenen
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Betriebs- , Installations- und Instandhaltungsbedingungen.
Die Dosierpumpe darf nur von Personen installiert, betrieben, gewartet und instandgesetzt
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werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Eigenmächtige Veränderungen an der Dosierpumpe schließen eine Haftung des Herstellers
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für daraus resultierende Schäden aus.
Lesen Sie hierzu unsere Garantiebedingungen in Kapitel 8 / Seite 29
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MN F12 001 GE DOK-462 Ausgabe/Rev. 1.03 (12/09)
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