MN F12 001 GE DOK-462 Ausgabe/Rev. 1.03 (12/09)
8 Garantie und Service
Für dieses Gerät leisten wir - zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers
aus dem Kaufvertrag - dem Endabnehmer gegenüber Garantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen:
1. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung des
Gerätes durch F.A. Sening. Bei Elektronik-Produkten muß das Registrierungsformular
vollständig ausgefüllt und vom Installationsbetrieb abgezeichnet bei Sening eingetroffen
sein.
2. Die Garantie umfaßt die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretender Schäden
oder Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler beruhen.
Nicht unter die Garantie fallen:
- geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert oder Ge-
brauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind
- Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluß, unsachgemäße Handha-
bung sowie Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen
- Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser oder an-
deren Flüssigkeiten, elektrischen oder elektromagnetischen Einflüssen, sowie allge-
mein aus anormalen Umweltbedingungen.
- Schäden durch äußere Einwirkungen wie Transportschäden, Beschädigung durch Stoß
oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstiger Naturerscheinungen
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorge-
nommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Geräte abge-
stimmt sind und von uns hierfür nicht freigegeben sind.
4. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, daß mangelhafte Teile nach unserer Wahl un-
entgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über.
5. Die Garantieleistungen werden in den ersten sechs Monaten der Garantiezeit ohne Be-
rechnung durchgeführt. Danach werden Wegezeiten, Anfahrtskosten und Arbeitszeit des
Service-Personals sowie eventuell anfallende Transportkosten in Rechnung gestellt bzw.
nicht erstattet.
6. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
7. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden oder Folgeschäden sind, soweit eine Haftung nicht zwin-
gend gesetzlich angeordnet ist, ausdrücklich ausgeschlossen.
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Sening
ist ein eingetragenes Warenzeichen von FMC Technologies Inc.
ADD150 / ADD350 Garantie und Service
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