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Webasto Air Top 2000 STC Diesel Einbaudokumentation Seite 4

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VW T5 / T6
Hinweise zur Bedienungs- und Einbauanweisung
1
Wichtige Hinweise (nicht abschließend)
1.1
Einbau und Reparatur
Das unsachgemäße Einbauen oder Reparieren von Webasto Heiz- und
Kühlsystemen kann Feuer verursachen oder zum Austritt von tödlichem
Kohlenmonoxid führen. Dadurch können schwere oder tödliche Verlet-
zungen hervorgerufen werden.
Für den Einbau und die Reparatur von Webasto Heiz- und Kühlsyste-
men bedarf es eines speziellen Firmentrainings, technischer Dokumen-
tation, Spezialwerkzeuge und einer Spezialausrüstung.
Einbau und Reparatur dürfen NUR durch per Webastotraining geschulte
und zertifizierte Personen vorgenommen werden. Versuchen Sie NIE-
MALS, Webasto Heiz- oder Kühlsysteme einzubauen oder zu reparie-
ren, wenn Sie das Webastotraining nicht erfolgreich abgeschlossen
haben und Ihnen die notwendigen technischen Fähigkeiten oder die für
einen sachgerechten Einbau und Reparatur nötigen technischen Doku-
mentationen, Werkzeuge und Ausrüstungen fehlen.
Es dürfen nur Originalteile von Webasto verwendet werden. Bitte beachten Sie
hierzu den Zubehörkatalog Luft- und Wasserheizgeräte von Webasto.
1.2
Bedienung
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, empfehlen wir, das Heizgerät alle
zwei Jahre von einem autorisierten Webasto Händler prüfen zu lassen, insbeson-
dere bei Einsatz über einen langen Zeitraum und/oder extremen Umgebungsver-
hältnissen.
Betreiben Sie das Heizgerät wegen Vergiftungs- und Erstickungsgefahr nicht in
geschlossenen Räumen.
Vor dem Auftanken ist das Heizgerät immer auszuschalten.
Das Heizgerät darf nur mit den dafür vorgeschriebenen Brennstoff Diesel (DIN
EN 590) verwendet werden.
Das Heizgerät darf nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden.
1.3
Bitte beachten
Befolgen Sie IMMER alle Webasto Einbau- und Bedienungsanweisungen und be-
achten Sie alle Warnhinweise.
Um alle Funktionen und Eigenschaften des Heizgerätes kennen und verstehen zu
lernen, ist die Bedienungsanweisung aufmerksam zu lesen und stets zu beach-
ten.
Für sachgemäße und sichere Einbau- und Reparaturarbeiten ist die Einbauan-
weisung samt Warn- und Sicherheitshinweisen aufmerksam zu lesen und stets zu
beachten. Bitte wenden Sie sich für sämtliche Einbau- und Reparaturarbeiten im-
mer an eine von Webasto autorisierte Werkstatt.
Webasto übernimmt keine Haftung für Mängel und Schäden, die auf eine
Nichtbeachtung der Einbau-, Reparatur- und Bedienungsanweisungen und
der darin enthaltenen Hinweise zurückzuführen sind.
Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für unsachgemäße Einbau-
ten und Reparaturen, Einbauten und Reparaturen durch ungeschulte Perso-
nen oder im Falle der Nichtverwendung von Originalersatzteilen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Ge-
sundheit und wegen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverlet-
zungen beruhender Schäden bleibt ebenso unberührt wie die zwingende
Produkthaftung.
Der Einbau erfolgt gemäß den allgemein üblichen Regeln der Technik.
Wenn nicht anders beschrieben, erfolgt die Befestigung von Schläuchen,
Leitungen und Kabelbäumen mit Kabelbindern an fzg.-eigenen Leitungen
und Kabelbäumen. Lose Leitungen isolieren und wegbinden. Stecker an
elektronischen Bauteilen müssen bei der Montage hörbar einrasten!
Scharfe Kanten sind mit einem Scheuerschutz zu versehen! Blanke
Karosseriestellen, wie z.B. Bohrungen, sind mit Korrosionsschutzwachs
(Tectyl 100K) einzusprühen.
Bei Aus- und Einbau von fahrzeugspezifischen Bauteilen sind die Anwei-
sungen und Richtlinien der jeweiligen Fahrzeughersteller zu beachten!
Die Erstinbetriebnahme ist mit der Webasto Thermo Test Diagnose durch-
zuführen.
Beim Einbau eines programmierbaren Steuermoduls (z.B. PWM Gateway)
sind die entsprechenden Einstellwerte zu kontrollieren bzw. einzustellen!
2
Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
Richtlinien
Heizungsrichtlinie ECE R122
EMV-Richtlinie ECE R10
Die Bestimmung dieser Richtlinien sind im Geltungsbereich der Rahmenrichtlinie
EWG/70/156 und/oder EG/2007/46 (für neue Fahrzeugtypen ab 29.04.2009) bin-
dend und sollten in Ländern, in denen es keine spezielleren Vorschriften gibt,
ebenfalls beachtet werden.
Bei Fahrzeugen mit einer EU-Typgenehmigung ist ein Eintrag nach § 19 Abschnitt
4 des Anhangs VIII b zur StVZO nicht erforderlich.
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisungen führt zum Erlöschen der Typ-geneh-
migung des Heizgerätes und damit der allgemeinen Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs.
Ident.-Nr.: 1324280E
Wichtig
AT 2000 STC
E1 00 0216
E1 03 1085
HINWEIS
WICHTIG
Stand: 17.03.2020
Für das Heizgerät liegt eine Genehmigung nach §19 Abs.3 Nr. 2b der StVZO vor.
2.1
Auszug aus der ECE-Richtlinie 122 (Heizung) Abschnitt 5
für den Einbau des Heizgerätes
Beginn des Auszuges.
ANHANG VII
VORSCHRIFTEN FÜR VERBRENNUNGSHEIZGERÄTE
UND DEREN EINBAU
1.
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
1.7.1./ 7.1. (Anhang 7) Eine deutlich sichtbare Betriebsanzeige im Sichtfeld des
Betreibers muss darüber informieren, wann das Heizgerät ein- oder ausge-
schaltet ist.
2. / 5.3. VORSCHRIFTEN FÜR DEN EINBAU IN DAS FAHRZEUG
2.1. / 5.3.1. (Teil I) Geltungsbereich
2.1.1. / 5.3.1.1 (Teil I) Vorbehaltlich des Abschnitts 2.1.2 müssen Verbrennungs-
heizgeräte nach den Vorschriften dieses Anhangs eingebaut werden.
2.1.2. / 5.3.1.2 (Teil I) Bei Fahrzeugen der Klasse O mit Heizgeräten für Flüssig-
brennstoff wird davon ausgegangen, dass sie den Vorschriften dieses An-
hangs entsprechen.
2.2. / 5.3.2. (Teil I) Anordnung des Heizgeräts
2.2.1. / 5.3.2.1. (Teil I) Teile des Aufbaus und sonstige Bauteile in der Nähe des
Heizgeräts müssen vor übermäßiger Wärmeeinwirkung und einer mögli-
chen Verschmutzung durch Brennstoff oder Öl geschützt werden.
2.2.2. / 5.3.2.2. (Teil I) Das Verbrennungsheizgerät darf selbst bei Überhitzung
keine Brandgefahr darstellen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn beim
Einbau auf einen hinreichenden Abstand zu allen Teilen und geeignete Be-
lüftung geachtet wird und feuerbeständige Werkstoffe oder Hitzeschilde
verwendet werden.
2.2.3. / 5.3.2.3. (Teil I) Bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 darf das Heizgerät
nicht im Fahrgastraum angeordnet sein. Eine Einrichtung in einer dicht ver-
schlossenen Umhüllung, die außerdem den Bedingungen nach Abschnitt
2.2.2 / Absatzes 5.3.2.2. (Teil I) entspricht, darf allerdings verwendet wer-
den.
2.2.4. / 5.3.2.4. (Teil I) Das Schild gemäß Abschnitt 1.4. / Anhang 7 Absatz 1.4
oder eine Wiederholung davon muss so angebracht werden, dass es/sie
noch leicht lesbar ist, wenn das Heizgerät in das Fahrzeug eingebaut ist.
2.2.5. / 5.3.2.5. (Teil I) Bei der Anordnung des Heizgeräts müssen alle angemes-
senen Vorkehrungen getroffen werden, um die Gefahr der Verletzung von
Personen oder der Beschädigung von mitgeführten Gegenständen so ge-
ring wie möglich zu halten.
2.3. / 5.3.3. (Teil I) Brennstoffzufuhr
2.3.1. / 5.3.3.1. (Teil I) Der Brennstoffeinfüllstutzen darf sich nicht im Fahrga-
straum befinden und muss mit einem gut abschließenden Deckel versehen
sein, um ein Austreten von Brennstoff zu verhindern.
2.3.2. / 5.3.3.2. (Teil I) Bei Heizgeräten für Flüssigbrennstoff, bei denen die
Brennstoffzufuhr von der Kraftstoffzufuhr des Fahrzeugs getrennt ist, müs-
sen die Art des Brennstoffs und der Einfüllstutzen deutlich gekennzeichnet
sein.
2.3.3. / 5.3.3.3. (Teil I) Am Einfüllstutzen ist ein Hinweis anzubringen, dass das
Heizgerät vor dem Nachfüllen von Brennstoff abgeschaltet werden muss.
Eine entsprechende Anweisung ist auch in die Bedienungsanleitung des
Herstellers aufzunehmen.
2.4. / 5.3.4. (Teil I) Abgassystem
2.4.1. / 5.3.4.1. (Teil I) Der Abgasauslass muss so angeordnet sein, dass ein Ein-
dringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere über Belüftungseinrichtun-
gen, Warmlufteinlässe oder Fensteröffnungen verhindert wird.
2.5. / 5.3.5. (Teil I) Verbrennungslufteinlass
2.5.1. / 5.3.4.1. (Teil I) Die Luft für den Brennraum des Heizgeräts darf nicht aus
dem Fahrgastraum des Fahrzeugs abgesaugt werden.
2.5.2. / 5.3.5.2. (Teil I) Der Lufteinlass muss so angeordnet oder geschützt sein,
dass er nicht durch Gegenstände blockiert werden kann.
2.6. / 5.3.6. (Teil I) Heizlufteinlass
2.6.1. / 5.3.6.1. (Teil I) Die Heizluftversorgung muss aus Frischluft oder Umluft be-
stehen und aus einem sauberen Bereich angesaugt werden, der nicht
durch Abgase der Antriebsmaschine, des Verbrennungsheizgeräts oder ei-
ner anderen Quelle im Fahrzeug verunreinigt werden kann.
2.6.2. / 5.3.6.2. (Teil I) Die Einlassleitung muss durch Gitter oder sonstige geeig-
nete Mittel geschützt sein.
2.7. / 5.3.7. (Teil I) Heizluftauslass
2.7.1. / 5.3.7.1. (Teil I) Warmluftleitungen innerhalb des Fahrzeugs müssen so an-
geordnet oder geschützt sein, dass bei Berührung keine Verletzungs- oder
Beschädigungsgefahr besteht.
2.7.2. / 5.3.7.2. (Teil I) Der Luftauslass muss so angeordnet oder geschützt sein,
dass er nicht durch Gegenstände blockiert werden kann.
Ende des Auszuges.
Im Fall einer mehrsprachigen Version ist Deutsch verbindlich.
© Webasto Thermo & Comfort SE
Hinweis
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