Keine Zündquellen
6.
Die Person, die Arbeiten mit brennbaren Kältemitteln in der Kälteanlage
durchführt, darf keine Zündquellen verwenden, die eine Brand- oder
Explosionsgefahr
einschließlich
Installations-, Reparatur-, Demontage- und Entsorgungsort des Geräts
gehalten werden, während das Gerät brennbares Kältemittel enthält, das
austreten könnte. Vergewissern Sie sich vor Beginn der Arbeiten, dass der
Bereich um das Gerät herum überwacht wurde, um Brandgefahr zu vermeiden.
Es sollten "Rauchen verboten"-Schilder aufgestellt werden.
belüfteter Bereich
7.
Stellen Sie sicher, dass der Bereich offen und gut belüftet ist, bevor Sie
mit Arbeiten am Kältemittelsystem oder anderen Arbeiten beginnen.
Während der Arbeit muss die Umgebung stets gut belüftet sein.
Die Belüftung sollte ein eventuell austretendes Kältemittel sicher zerstreuen
und vorzugsweise das Gas aus dem Raum nach außen leiten.
Kontrolle der Kühlanlagen
8.
Wenn elektrische Komponenten geändert werden, dürfen nur die angegebenen
verwendet werden. Befolgen Sie stets die Wartung- und Betriebsanleitungen
des Herstellers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die technische Abteilung
des Herstellers, um Hilfe zu erhalten. Die folgenden Kontrollen müssen bei
Geräten mit brennbaren Kältemitteln durchgeführt werden.
- Die Gasmenge richtet sich nach der maximalen Größe des Raumes, in dem
die Kältemittelanlage installiert ist:
- Das Belüftungssystem und die Auslässe sind in gutem Zustand und nicht
verstopft.
- Wird ein indirekter Kältemittelkreislauf verwendet muss der Sekundärkreislauf
nach Kältemittel untersucht werden.
- Die Etiketten der Geräte müssen sichtbar und lesbar sein. Ersetzen Sie
unleserliche Etikette.
- Die Kältemittelleitungen oder -bauteile sind so zu verlegen, dass sie keinen
Stoffen ausgesetzt sind, die die kältemittelhaltigen Bauteile beschädigen
könnten, es sei denn, sie bestehen aus widerstandsfähigen Materialien
oder sind in dieser Hinsicht geschützt.
verursachen
Zigarettenrauchen,
können. Alle
sollten
in
sicherem Abstand
14
möglichen
Zündquellen,
vom