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Drücken und halten Sie erneut den Ein-/Ausschalter 3, bis die Ladekontrollanzeige 5
grün aufleuchtet. Die Transportsicherung ist nun deaktiviert und die Zahnbürste schal-
tet sich mit dem zuletzt gewählten Programm ein.
Reiseetui
Das Reiseetui t bietet Platz für das Handgerät und zwei Bürstenköpfe.
Drücken Sie auf den unteren Bereich des Druckverschlusses r, um das Reiseetui t
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zu öffnen.
Drücken Sie den Deckel herunter, bis er hörbar einrastet, um das Reiseetui t zu
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schließen.
Entsorgung
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf
Rädern zeigt an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner
Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen,
sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder
Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die
Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer
Verkaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik geräte
verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen,
auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner Abmessung
größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten direkt in den
Filialen und Märkten an. Informieren Sie sich auch bei Ihrem Händler über die
Rücknahme möglichkeiten vor Ort.
Sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, entnehmen Sie die alten
Batterien oder Akkus sowie Lampen bevor Sie das Altgerät zur Entsorgung zurück-
geben und führen Sie sie einer separaten Sammlung zu. Bei fest eingebauten Akkus
ist bei der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und entsor-
gungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den
örtlich geltenden Vorschriften.
NSZB 3.7 C4
DE │ AT │ CH
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