Allgemeine Sicherheitshinweise
2.6
Ausbildung der Personen
Tätigkeit
Verladen/Transport
Inbetriebnahme
Einrichten, Rüsten
Betrieb
Wartung
Störungssuche und -beseitigung
Entsorgung
Legende:
14
Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen mit / an der
Maschine arbeiten. Der Betreiber muss die Zuständigkeiten der
Personen für das Bedienen, Warten und Instandhalten klar festlegen.
Eine anzulernende Person darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen
Person mit / an der Maschine arbeiten.
Personen
Für die Tätigkeit
speziell
ausgebildete
Person
X
⎯
⎯
⎯
⎯
⎯
X
X..erlaubt
1)
Eine Person, die eine spezifische Aufgabe übernehmen kann
und diese für eine entsprechend qualifizierte Firma durchführen
darf.
2)
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem
Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie
über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaß-
nahmen belehrt wurde.
3)
Personen mit fachspezifischer Ausbildung gelten als Fachkraft
(Fachmann). Sie können auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihnen
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
erkennen.
Anmerkung:
Eine einer fachlichen Ausbildung gleichwertige Qualifikation
kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffen-
den Arbeitsgebiet erworben worden sein.
Nur eine Fachwerkstatt darf die Arbeiten zum Warten und
Instandhalten der Maschine ausführen, wenn diese Arbeiten mit dem
Zusatz „Fachwerkstatt" gekennzeichnet sind. Das Personal einer
Fachwerkstatt verfügt über erforderliche Kenntnisse sowie geeignete
Hilfsmittel (Werkzeuge, Hebe- und Abstützvorrichtungen) zur sach-
und sicherheitsgerechten Ausführung der Arbeiten zum Warten und
Instandhalten der Maschine.
Unterwiesene
2)
Person
1)
X
X
⎯
X
⎯
X
⎯
⎯..nicht erlaubt
EDX 6000-2 BAH0038-0 01.10
Personen mit
fachspezifischer
Ausbildung
3)
(Fachwerkstatt)
X
⎯
X
⎯
X
X
⎯