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Ce-Konformität; Namur-Empfehlungen; Funktechnische Zulassung Für Europa - VEGA VEGAPULS WL 61 Betriebsanleitung

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2 Zu Ihrer Sicherheit
8
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keinerlei gesundheitliche
Beeinträchtigungen zu erwarten.
2.5
CE-Konformität
Das Gerät erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der zutreffenden
EG-Richtlinien. Mit dem CE-Zeichen bestätigen wir die erfolgreiche
Prüfung.
Die CE-Konformitätserklärung finden Sie im Downloadbereich unse-
rer Homepage.
2.6

NAMUR-Empfehlungen

Die NAMUR ist die Interessengemeinschaft Automatisierungstech-
nik in der Prozessindustrie in Deutschland. Die herausgegebenen
NAMUR-Empfehlungen gelten als Standards in der Feldinstrumen-
tierung.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen folgender NAMUR-Empfehlun-
gen:
NE 43 – Signalpegel für die Ausfallinformation von Messumfor-
mern
NE 53 – Kompatibilität von Feldgeräten und Anzeige-/Bedienkom-
ponenten
NE 107 - Selbstüberwachung und Diagnose von Feldgeräten
Weitere Informationen siehe www.namur.de.
2.7
Funktechnische Zulassung für Europa
Das Gerät entspricht der LPR (Level Probing Radar)-Funkrichtlinie
EN 302729-1/2. Es ist für den uneingeschränkten Einsatz innerhalb
und außerhalb geschlossener Behälter in den Ländern der EU und
der EFTA zugelassen, die diese Richtlinie umgesetzt haben: Öster-
reich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frank-
reich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechten-
stein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Sloweni-
en, Spanien, Tschechische Republik und Zypern.
Ausgenommen sind die in der CE-Konformitätserklärung aufgeführ-
ten Länder, die die Funkrichtlinie erst zu einem späteren Zeitpunkt
umsetzen: Finnland und Ungarn.
Für den Betrieb außerhalb geschlossener Behälter müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
Die Installation muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen
Das Gerät muss ortsfest montiert und die Antenne senkrecht nach
unten ausgerichtet sein
Der Montageort muss mindestens 4 km von den im Anhang
aufgeführten Radioastronomiestationen entfernt sein, sofern keine
spezielle Genehmigung durch die zuständige nationale Zulas-
sungsbehörde erteilt wurde
Bei Montage im Umkreis von 4 bis 40 km um eine der im Anhang
aufgeführten Radioastronomiestationen darf das Gerät nicht höher
als 15 m über dem Boden montiert werden.
VEGAPULS WL 61 • 4 ... 20 mA/HART - Zweileiter

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