Kinderschutz - Zeitschaltung
Was bringt mir die Funktion Kinderschutz - Zeitschaltung?
Mit der Funktion Kinderschutz - Zeitschaltung können Sie festlegen, an
welchen Tagen, zu welchen Uhrzeiten und mit was für einem Zeitbudget eine
Internetverbindung für ausgewählte Geräte möglich ist.
Wann können die ausgewählten Geräte eine Internetverbindung aufbauen?
Die ausgewählten Geräte können eine Internetverbindung aufbauen, wenn
die Verbindung innerhalb der festgelegten Zeiträume und mit freiem Zeit-
budget aufgebaut wird. Außerhalb dieser festgelegten Zeiträume bzw. des
eingeräumten Zeitbudgets ist eine Internetverbindung der entsprechenden
Geräte nicht möglich.
Was passiert, wenn ein entsprechendes Gerät trotzdem versucht, eine
Internetverbindung aufzubauen?
Versucht ein Gerät, für das eine Kinderschutz-Zeitschaltung eingerichtet
wurde, außerhalb der festgelegten Zeiträume oder ohne freies Zeitbudget
eine Internetverbindung aufzubauen, wird im Internet-Browser des entspre-
chenden Geräts die jeweilige Information über die zugewiesenen Zeiträume
bzw. das verbleibende Zeitbudget angezeigt.
Kann ich auch die Nutzung von MagentaTV einschränken?
Beachten Sie, dass die Nutzung von MagentaTV durch die Funktion Kinder-
schutz- Zeitschaltung nicht eingeschränkt werden kann.
Das Zeitbudget ist abgelaufen, wann kann ich wieder eine Internetverbin-
dung aufbauen?
Wurde das zugewiesene Zeitbudget aufgebraucht, kann erst am nächsten
Tag wieder auf das Internet zugegriffen werden. Verbrauchte Zeitbudgets
werden mit jedem Tag neu aufgefüllt. Nicht verbrauchte Zeitbudgets verfal-
len und werden nicht auf den nächsten Tag übertragen.
Was bewirken Zeitfenster und Zeitbudgets?
Die eingestellten Zeitfenster und Zeitbudgets begrenzen den Zugang zum
Internet für ausgewählte Geräte. Außerhalb eines Zeitfensters oder eines
Zeitbudgets wird die Verbindung für das entsprechende Gerät getrennt.
Eine neue Verbindung ist wieder möglich, wenn ein neues Zeitfenster oder
Zeitbudget beginnt.
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