Rücknahme von alten Geräten
Hat das Gerät ausgedient, nutzen Sie für das Altgerät das Rücknahmesystem
der Telekom. Nähere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Webseite
www.telekom.de/altgeraet-zurueckgeben oder bringen Sie das Altgerät zur
Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof).
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass das Altgerät getrennt
vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach dem Elektro- und Elektronik-
gerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten, alte
Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung
zuzuführen.
Bevor Sie das Endgerät entsorgen, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die
Löschung aller persönlicher Daten und das Zurücksetzen auf die Werksein-
stellung.
Die Telekom ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unter der WEEE-
Reg.-Nr.: DE 60800328 registriert. Hinweis für den Entsorgungsträger:
Das Datum der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens ist auf dem Typen-
schild nach DIN EN 60062, Ziffer 8, angegeben.
Hersteller haben jährlich die Erfüllung der Zielvorgaben nach dem Elektro-
und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu veröffentlichen. Informationen
hierzu veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit.
Die Rückgabe von Mietgeräten wird über den Mietvertrag geregelt.
ANHANG
321