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Lexmark W840 Benutzerhandbuch Seite 121

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• Ungeeigneter Aufstellort oder ungeeignete
Betriebsumgebung
• Wartung durch Personen, die nicht Lexmark oder einem von
Lexmark autorisierten Serviceunternehmen angehören.
• Betrieb eines Produkts über die Grenzen der
Betriebsfähigkeit hinaus
• Verwendung von Druckmedien, die nicht den Spezifikationen
von Lexmark entsprechen
• Änderung, Instandsetzung, Reparatur, Auffüllung oder
Umarbeitung von Produkten durch Drittanbieter oder unter
Verwendung von Drittanbieterverbrauchsmaterial oder
-teilen
• Produkte, Verbrauchsmaterial, Teile, Materialien (z. B. Toner
und Druckfarben), Software oder Schnittstellen, die nicht von
Lexmark stammen
IM VON GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN RAHMEN
ÜBERNEHMEN LEXMARK, SEINE LIEFERANTEN ODER
WEITERVERKÄUFER IN BEZUG AUF DIESES PRODUKT
WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND KEINE
ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN
IRGENDWELCHER ART. AUSGESCHLOSSEN WERDEN
INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK UND DER ZUFRIEDEN STELLENDEN
QUALITÄT. SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE GEMÄSS
GELTENDEM RECHT UNTER UMSTÄNDEN NICHT
AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN, GELTEN LEDIGLICH
WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST. NACH ABLAUF
DIESER FRIST HABEN SOWOHL AUSDRÜCKLICHE ALS
AUCH STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN
KEINERLEI GÜLTIGKEIT MEHR. SÄMTLICHE
INFORMATIONEN, SPEZIFIKATIONEN, PREISE UND
DIENSTLEISTUNGEN KÖNNEN JEDERZEIT UND OHNE
VORANKÜNDIGUNG GEÄNDERT WERDEN.
Haftungsbeschränkung
Die einzige Abhilfemaßnahme, die Ihnen im Rahmen dieser
eingeschränkten Gewährleistung zur Verfügung steht, wird in
diesem Dokument erläutert. Bei einer Beanstandung in Bezug auf
eine Leistungserbringung oder Nichterfüllung durch Lexmark oder
einen Weiterverkäufer für dieses Produkt im Rahmen dieser
eingeschränkten Gewährleistung können Sie tatsächlich
entstandene Schäden bis zu der im folgenden Absatz angeführten
Höhe geltend machen.
Die Haftung von Lexmark für tatsächlich entstandene Schäden, die
auf beliebige Gründe zurückzuführen sind, ist auf den Betrag
beschränkt, den Sie für das Produkt bezahlt haben, durch das die
Schäden verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt
nicht für Schadenersatzforderungen Ihrerseits für körperliche
Verletzungen bzw. Schäden an Immobilien oder Sachvermögen,
für die Lexmark gesetzlich haftet. LEXMARK HAFTET IN KEINEM
FALL FÜR ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE
EINSPARUNGEN, INDIREKT ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER
ANDERE WIRTSCHAFTLICHE SCHÄDEN BZW.
FOLGESCHÄDEN. Dies gilt selbst dann, wenn Sie Lexmark oder
einem Weiterverkäufer die Möglichkeit solcher Schäden mitteilen.
Lexmark haftet für keinerlei Forderungen, die auf Forderungen
Dritter basieren.
Hinweise
Diese Beschränkung der Abhilfemaßnahmen gilt auch für
Schadenersatzforderungen gegenüber Lieferanten und
Weiterverkäufern von Lexmark. Die für Lexmark, seine Lieferanten
und Weiterverkäufer geltenden Beschränkungen der
Abhilfemaßnahmen sind nicht kumulativer Natur. Die Lieferanten
und Weiterverkäufer sind als Begünstigte dieser Beschränkung
vorgesehen.
Zusätzliche Rechte
Einige Staaten lassen keine Beschränkung hinsichtlich der Dauer
einer stillschweigenden Gewährleistung oder den Ausschluss bzw.
die Beschränkung von indirekten Schäden oder Folgeschäden zu.
In diesen Fällen finden die in dieser Erklärung aufgeführten
Beschränkungen oder Ausschlüsse unter Umständen keine
Anwendung.
Durch diese beschränkte Gewährleistung werden Ihnen bestimmte
Rechte verliehen. Sie haben unter Umständen noch weitere
Rechte, die jedoch von Staat zu Staat unterschiedlich sind.
Hinweise
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