Stromversorgungssystem miniControl XL
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13.2
Pflege und Überprüfung
Die Batterien sind stets sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der Batterien sollte gemäß
ZVEI-Merkblatt „Reinigung von Batterien" durchgeführt werden. Alle Kunststoffteile der Batterien dürfen nur mit Wasser ohne
Zusatz gereinigt werden; von der Verwendung organischer Reinigungsmittel ist abzusehen. In Ergänzung zu der automatischen
Aufzeichnung von Batteriespannung und Umgebungstemperatur, die Ihre Anlage selbsttätig vornimmt, sollten regelmäßig
folgende Größen nachgesehen/nachgemessen und protokolliert werden:
Batteriespannung an jedem einzelnen Batterieblock während der Erhaltungsladung (Blockspannung)
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Oberflächentemperatur aller Batterieblöcke
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Umgebungstemperatur am Aufstellungsort der Batterien
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Weicht die Blockspannung oder Oberflächentemperatur eines Blockes von derjenigen der übrigen Blöcke um ±0,5V bzw. 5°C oder
mehr ab, so ist der Kundendienst anzufordern. Weiterhin sind einmal jährlich folgende Sichtkontrollen durchzuführen:
Prüfung sämtlicher Schraub- und/oder Steckkontakte der Verkabelung zwischen den Batterien sowie zwischen den
•
Batterien und der Anlage auf festen Sitz,
Durchgängigkeit und Funktion von Be- und Entlüftung
•
Weitere Hinweise zu Pflege und Wartung Ihrer Batterien entnehmen Sie bitte der zugehörigen Dokumentation.
13.3
Erstprüfung
Die Erstprüfung muss gemäß E DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2013-07 durch den Installateur bei Inbetriebnahme des Systems
erfolgen.
Erstprüfungen müssen in Übereinstimmung mit den örtlichen, nationalen Vorschriften durchgeführt werden und umfassen
folgende Punkte:
Prüfung der richtigen Auswahl der Betriebsmittel. Einhaltung der Selektivität des Verteilungsnetzes der
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Sicherheitsstromversorgung
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Prüfung der richtigen Auswahl und Auslegung der automatischen Umschalteinrichtung (ATSD)
Prüfung der Einstellwerte der Schutzgeräte durch visuelle Untersuchung
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Prüfung der Batterie hinsichtlich ausreichender Kapazität. Bei der Batterieentladung muss die Anlage mit der
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tatsächlichen Last über die vorgegebene Zeit betrieben werden. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Einrichtungen, die
diese Prüfungen nicht bestehen, müssen noch mal geprüft werden. Ist die Wiederholungsprüfung nicht ausreichend, darf
die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. (siehe Messprotokoll Batterie)
Prüfung der Funktion durch Unterbrechung der Netzzuleitung
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Prüfung der Belüftung des Aufstellraumes und der Batterie nach EN 50272-2
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Prüfung der Aufstellungsräume hinsichtlich Brandschutz, Ausstattung und Einrichtungen.
Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die zur Prüfung befähigt und ausgebildet sind.
13.4
Wiederkehrende Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung muss in Übereinstimmung mit den örtlichen/nationalen Vorschriften durchgeführt werden. Wenn es
keine örtlichen/nationalen Vorschriften gibt, werden die nachstehenden Intervalle empfohlen:
Automatische Umschaltungseinrichtung (ATSD):
Funktionstest mit Lastübernahme: wöchentlich
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•
Ein automatischer Funktionstest muss bei Installation/Inbetriebnahme, vom Installateur/Betreiber programmiert werden
(Bedienungsanleitung Abschnitt 10.2)
Prüfung durch Nachbildung eines Netzausfalls: halbjährlich
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Trennen der Netzspannungsversorgung durch Trennen der Vorsicherung des Systems oder Betätigen des Netzschalters
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(Abschnitt 6.1.7 (Abb. 8)). Der Schalter muss nach Prüfung der Funktion wieder eingeschalten werden.
plus
Anschluss und Inbetriebnahme