1. Grundsätzliche Hinweise
1.1 Die wirksame Schornsteinhöhe soll mindestens 4 m betragen.
Diese Höhe wird gemessen vom Rauchrohreintritt des Kaminofens
in den Schornstein bis zur Mündung des Schornsteins über dem
Dach. Der Querschnitt des Schornsteins sollte idealerweise dem
des Rauchrohrstutzens des Kaminofens entsprechen (Durchmes-
ser 18 cm = 254 cm²). Bei abweichenden Schornsteinquerschnit-
ten sollte vorab eine technische Prüfung in Form einer Schorn-
steinquerschnittberechnung erfolgen.
1.2 Kaminöfen dürfen nur in Räumen über 12 m² Grundfläche
aufgestellt werden.
1.3 Kaminöfen dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in
denen leicht entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt
oder gelagert werden.
1.4 Kaminöfen sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h. sie
entnehmen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für
ausreichende Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw.
-ersteller zu sorgen.
1.5 Kaminöfen dürfen nicht in Räumen und Wohnungen aufge-
stellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z.B. Küchen-
Abb. A
Abb. B
2. Aufbauanleitung
Hinweis: Die Umwelt soll entlastet werden! Deshalb verwenden
wir bei Rauchrohren aus Stahl keine Schutzanstriche mehr,
denn bei der Herstellung und Verarbeitung sowie bei der
Entsorgung der Farbreste wird die Umwelt belastet. Aus diesen
Gründen sind die Rauchrohre nur leicht eingefettet. Sollten nun
einige Stellen mit Flugrost behaftet sein, so wird dadurch weder
die Qualität, noch die Haltbarkeit beeinträchtigt.
Rostansatz ist daher kein Reklamationsgrund!
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine
Gefährdung des Kaminofens ist völlig ausgeschlossen. Da beim
Betrieb des Kaminofens dem Aufstellraum größere Mengen Luft
entzogen wird, ist es unerlässlich, eine Verbrennungsluftleitung zu
installieren. Bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Funda-
mentes) sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
So kann auch später problemlos eine Verbrennungsluftleitung
eingebaut werden. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte
eine separate Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine
Leitung entsprechend groß zu dimensionieren. Kaminöfen nach A1
oder Bauart 1 benötigen 4 m³ Raumvolumen pro 1 kW Nennwär-
meleistung!
1.6 Kaminöfen dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
Bevor Sie nun mit dem Aufstellen der Anlage beginnen, prüfen Sie
bitte noch, ob die Anbauwände lotrecht sind.
Die Aufstellung in einer Raumecke setzt einen genauen rechten
Winkel voraus!
2.1 Der Kaminofen muss an einen für feste Brennstoffe geeigneten
Schornstein angeschlossen werden. Der Schornstein ist entspre-
chend den Anforderungen der EN 13384 zu bemessen und nach
DIN V 18160 Teil 1 auszuführen.
2.2 Ist kein Anschlussstutzen vorhanden, kann der Schornstein auch
nachträglich geöffnet werden. Sollten Sie einen Isolierschornstein
haben, beachten Sie bitte die Werksvorschriften der Schornsteinher-
steller. Die Hinweise der Firma Schiedel haben wir abgedruckt.
Wir möchten Sie bitten, diese unbedingt zu befolgen. Mehrschalige
Schornsteine dürfen nicht durch Stemmarbeiten oder durch das
Bohren mit Schlagbohrmaschinen geöffnet werden. (Abb. A und B)
2.3 Das Loch in der Schornsteinwange sollte ca. 10 cm größer
als der Anschlussdurchmesser eingearbeitet werden. So bleibt
genug Platz zum Vermörteln und Dämmen.
2.4 Das Wandfutter oder Schamotteformteil muss so eingebaut
werden, dass es nicht in den Schornsteinzug hereinragt.
2.5 Entfernen Sie jetzt den, in den Schornstein hereingefallenen,
Schutt durch die Rußentnahmetür an der Schornsteinsohle.
2.6 Nun dichten Sie alle Rauchrohrverbindungen mit Kesselkitt ein.
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