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SICHERHEITSHINWEISE
2.4
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG VON
ALTPRODUKTEN
Wenn entschieden worden ist, dass ein
Rasenpflegeprodukt keinen weiteren funktionalen
Wert hat und entsorgt werden muss, ist wie folgt
vorzugehen.
Diese Hinweise sind zusammen mit der
entsprechenden Gesetzgebung zu Arbeits- und
Umweltschutz zu befolgen, und für Entsorgung und
Recycling sind zugelassene örtliche Einrichtungen
zu verwenden.
•
Die Maschine so aufstellen, dass im
Bedarfsfall die erforderlichen
Hebevorrichtungen verwendet werden
können.
•
Geeignete Werkzeuge und persönliche
Schutzausrüstung (PSA) verwenden, und
die technischen Handbücher für die
Maschine zu Rate ziehen.
•
Folgendes ist auf geeignete Weise aus
der Maschine zu entfernen und zu lagern:
1. Batterien
2. Kraftstoffreste
3. Motorkühlmittel
4. Öle
•
Die Maschine demontieren; dabei die
technischen Handbücher soweit
erforderlich zu Rate ziehen.
‚Gespeicherter Energie' in
Druckelementen der Maschine oder in
gespannten Federn ist besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
•
Alle Bauteile, die als Gebrauchtteile noch
weiter verwendet oder die repariert werden
können, sind auszusortieren und an das
relevante Zentrum zurückzugeben.
DE-4
RANSOMES HANDMÄHER-SERIE
SICHERHEITS-, BETRIEBS-
UND WARTUNGSHANDBUCH
•
Andere abgenutzte Teile sind nach
Materialgruppen für Recycling und
Entsorgung entsprechend den verfügbaren
Einrichtungen zu sortieren. Die Materialien
werden im allgemeinen wie folgt getrennt:
•
Stahl
•
Nichteisenmetalle
•
•
•
•
Kunststoffe
•
•
•
Gummi
•
Elektrische und elektronische
Bauteile
•
Teile, die nicht auf wirtschaftliche Weise
in die verschiedenen Materialgruppen
aussortiert werden können, sind dem
‚allgemeinen Abfall' hinzuzufügen.
•
Abfall nicht verbrennen.
Zuletzt ist das Maschinenregister zu aktualisieren
und aufzuzeichnen, dass die Maschine außer
Betrieb genommen und verschrottet worden ist.
Aluminium
Messing
Kupfer
Identifizierbar
•
recyclingfähig
•
nicht
recyclingfähig
Nicht identifizierbar