Solaranlagen Biomasseheizung Speichertechnik
Check-Liste für die Wartung (Basis- und Power-Paket):
Die jährliche Kesselwartung umfasst folgende Punkte:
Optische Begutachtung des SOLARFOCUS Kessels
Durchsicht aller mechanischen Bauteile
Sichtprüfung der angeschlossenen Armaturen und der rauchgasseitigen Dichtheit
(nicht enthalten ist jedoch die Behebung von Undichtheiten)
Funktionsüberprüfung aller angeschlossenen Mess- und Regelgeräte
Funktionsüberprüfung der Sicherheitseinrichtungen
Wirkungsgrad- und Einstellmessung
Reinigung: Falls erforderlich oder erwünscht, wird gesondert verrechnet
Entfall der Wartungs- , Gewährleistungs- und Garantieleistung:
Die Wartungs-, Gewährleistungs- und Garantieleistungen entfallen, wenn mindestens einer der folgenden
Punkte zutrifft:
Nichtbeachtung der Planungs- und Bedienungsanleitungen
Kein funktionierendes Rücklaufanhebungsmodul installiert (gilt für pellet
Durchführung der Inbetriebnahme und Wartung von nicht autorisierten Firmen
Nicht dokumentierte Inbetriebnahme- und Wartungskontrollen
Mutwillige Beschädigung
Unsachgemäße Bedienung und vernachlässigter Wartung und Reinigung
Schäden durch höhere Gewalt (Wasser, Feuer usw.)
Schäden durch den Transport
Lackierte Waren lassen sich kaum in Fehlerlosigkeit herstellen, deshalb berechtigen kleine Schäden,
welche den ordentlichen Gebrauch nicht beeinflussen, zu keinen Reklamationsansprüchen
Störungen, die durch die Verwendung von nicht geeigneten Brennstoffen auftreten.
Energie- oder Wassermangel
Betriebsunterbrechungen
Zusatz: Die in unseren Unterlagen angegebenen Werte sind unverbindlich. Formänderungen, Abweichungen
in der Konstruktion und in Bezug auf Werte und Muster bleiben auf Grund der kontinuierlichen
Produktverbesserung vorbehalten.
Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung beginnt vom Zeitpunkt der Übergabe der Anlage (Lieferschein). Weist die Anlage trotz
fachgerechten Einbaus (unter Einhaltung der technischen Unterlagen) Mängel auf, so leisten wir Gewähr. Die
Gewährleistungszeiträume richten sich nach dem jeweils gültigen Gesetz.
Die Berechnung der Garantiezeit erfolgt vom Zeitpunkt der Übergabe an. Die Garantie gilt für technische,
konstruktionsbezogene Mängel und Mängel bei der Fertigung der Anlage, die den ordentlichen und
reibungslosen Gebrauch behindern. Für von uns nicht erzeugte Teile haften wir nicht, sind jedoch bereit, die
uns gegen den Erzeuger derselben wegen des Mangels zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten.
Die Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn Eingriffe von unbefugter Hand oder ohne
unserem ausdrücklichen Einverständnis vorgenommen wurden. Außerdem muss die Rechnung der Ware
innerhalb des vorgegebenen Zahlungszieles beglichen worden sein.
Der eingetretene Schaden muss rechtzeitig und genau gemeldet werden, damit die Ursache abgeklärt
werden kann.
Bei der Erfüllung der Garantieleistungen / Gewährleistung kommen wir nur für die Montagezeit und das
verwendete Material auf, nicht jedoch für allfällig notwendige Fahrten und Aufenthaltskosten der Monteure
oder eventuelle Rückfrachten. Für etwaige Folgekosten übernehmen wir keine Haftung. Die Reparatur bzw.
der Garantieersatz erfolgen nach unserer Wahl entweder vor Ort oder unserem Werk. Ob es sich um eine
Nachbesserung oder um einen kostenlosen Ersatz handelt, entscheidet die Firma Kalkgruber.
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nator
und thermi
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Version 2003 10