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SOLARFOCUS pellet plus Montageanleitung Seite 33

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Solaranlagen Biomasseheizung Speichertechnik
Prüfung und Wartung der Pelletsanlage
Die Pelletsanlage ist grundsätzlich wartungsfrei konzipiert.
Die örtlich geltenden Vorschriften, Gesetze und Verordnungen für den Betrieb von
automatischen Holzfeuerungsanlagen sind jedoch vom Betreiber/Eigentümer einzuhalten !
In Österreich gelten die„TECHNISCHE RICHTLINIEN VORBEUGENDER
BRANDSCHUTZ" des Bundesfeuerwehrverbandes TRVB H 118 in der jeweils geltenden
Ausgabe, sowie die geltenden regionalen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen.
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Anlage in der vom Anlagenerrichter vorgegeben
widmungsgemäßen Betriebsform zu betreiben. Abweichungen von der Betriebsanleitung
sind nicht gestattet.
Die technischen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Zellradschleuse) sind vor Beginn der
Heizperiode und nach jeder Störung durch den Anlagenbetreiber auf einwandfreie
Funktionsweise zu überprüfen (gemäß Anhang 2).
Automatische Holzfeuerungsanlagen mit Leistungen kleiner oder gleich 150 kW sind
regelmäßig alle 3 Jahre und zusätzlich nach Gebrechen, einer Wartung (durch den
Anlagenerrichter) zu unterziehen.
Bei Ausfall oder Störung einer Sicherheitseinrichtung ist der Betrieb der automatischen
Holzfeuerungsanlage nicht mehr zulässig.
Undichte Stellen an der Förderleitung, sowie der Beschickungseinrichtung sind umgehend
zu beseitigen.
Der Füllstand des Brennstofflagerraumes ist regelmäßig zu überprüfen. Der Lagerraum ist
rechtzeitig nachzufüllen, sodaß eine ständige Überdeckung der Austrageeinrichtung mit
Brennstoff gegeben ist.
Im Heizraum ist die Lagerung von brennbaren Materialien verboten
(ausgenommen Pelletsbehälter bei Kompaktanlagen).
Während der Heizperiode/Betriebszeit ist die Anlage einer wöchentlichen Sichtkontrolle
und monatliche Kontrollen durch den Anlagenbetreiber zu unterziehen. Sämtliche
Überprüfungen, Reinigungen und sonstige Vorkommnisse sind in einem Kontrollbuch
gemäß TRVB H 118 einzutragen.
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Version 2003 10

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