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Garantiebedingungen; Begrenzung Der Garantie; Annahme Einer Garantiereparatur - Kemppi Minarc 110 Gebrauchsanweisung

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5.2. GARANTIEBEDINGUNGEN

KEMPPI Oy leistet Garantie für die von ihr hergestellten und verkauften Maschinen
und Anlagen hinsichtlich der Herstellungs- und Rohmaterialfehler. Anfallende Ga-
rantiereparaturen dürfen nur von einer KEMPPI bevollmächtigten Wartungswerkstatt
vorgenommen werden. Verpackung, Frachtkosten und Versicherung werden vom
Auftraggeber bezahlt. Die Garantie tritt mit Rechnungsdatum in Kraft. Mündliche
Vereinbarungen die nicht in den Garantiebedingungen enthalten sind, sind für den
Garantiegeber nicht bindend.

Begrenzung der Garantie

Aufgrund der Garantie werden keine Mängel beseitigt, die durch natürlichen Verschleiß,
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Überlastung, Unvorsichtigkeit, Unterlassung
der Wartungsvorschriften, falsche Netzspannung oder Gasdruck, Störung oder Mängel
im Netz, Transport- oder Lagerungsschäden, Feuer oder Beschädigung durch Nature-
reignisse entstanden sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf indirekte oder direkte
Reisekosten (Tagegeld, Übernachtungs-, Frachtkosten etc.), die durch Garantiereparatu-
ren entstanden sind. Die Garantie erstreckt sich weder auf Schweißbrenner und ihre
Verschleißteile, noch auf Vorschubrollen und Drahtführungen der Drahtvorschubgeräte.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf direkte oder indirekte Schäden, die durch defekte
Produkte entstanden sind. Die Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn an der Anlage
Änderungen vorgenommen werden, die nicht vom Hersteller empfohlen werden oder
wenn bei Reparaturen irgendwelche andere als Originalersatzteile verwendet werden.
Die Garantie wird ungültig, wenn die Reparatur von irgendeiner anderen als von
der Firma KEMPPI oder von einer KEMPPI bevollmächtigten Wartungswerkstatt vor-
genommen wird.
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr im 1-Schichtbetrieb, bzw. 6 Monate im 2-Schichtbetrieb
und 4 Monate im 3-Schichtbetrieb.

Annahme einer Garantiereparatur

KEMPPI oder eine von KEMPPI bevollmächtigte Wartungswerkstatt muß unverzüglich
über die Garantiemängel unterrichtet werden. Bevor eine Garantiereparatur vorgenom-
men wird, muß der Kunde eine vom Verkäufer ausgefüllte Garantiebescheinigung
vorlegen oder die Gültigkeit der Garantie in Form einer Einkaufsrechung, einer Ein-
kaufsquittung oder eines Lieferscheines schriftlich nachweisen. Aus dieser müssen das
Einkaufsdatum, die Herstellungsnummer der zu reparierenden Anlage ersichtlich sein.
Die Teile, die aufgrund der Garantie, getauscht worden sind, bleiben Eigentum der
Firma KEMPPI. Nach der Garantiereparatur wird die Garantie der reparierten oder
getauschten Maschine oder Anlage bis zum Ende der originalen Garantiezeit fortgesetzt.
Minarc/0244– 11
©
COPYRIGHT KEMPPI OY

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