4.4 Funktion der Einspeisebegrenzung
Die Funktion der Einspeisebegrenzung besteht darin, die von der Anlage in das
Netz eingespeiste Strommenge zu steuern. In manchen Situationen wird diese
Funktion auch als Exportbeschränkung oder Nullexport bezeichnet. Für die
Einspeisebegrenzungsfunktion muss ein Leistungsmessgerät installiert sein.
Begrenzung der Einspeisung: Die Summe der Einspeisephasen darf den
eingestellten Leistungsbegrenzungswert nicht überschreiten. Die Leistung der
Phasen, die Strom aus dem Netz beziehen, bleibt dabei unberücksichtigt.
3-Phasen-Grenze: Die Summe der Einspeiseleistung aller drei Phasen darf den
eingestellten Leistungsgrenzwert nicht überschreiten. Diese Einstellung ist für die
Ausgleichsmessung geeignet.
HINWEIS
Für die 3-Phasen-Grenzwerteinstellung müssen die Stromsensoren am Stromzähler
den Phasen L1, L2 und L3 richtig zugeordnet sein!
4.5 Funktion zur Begrenzung der Netzeinspeisung
Die Funktion der Netzladungsbegrenzung besteht darin, die Menge des Stroms
zu begrenzen, mit dem die Batterie aus dem Netz geladen wird. Die Funktion zur
Netzladungsbegrenzung erfordert die Installation eines Leistungsmessgeräts nach
System A, B oder C.
Netzladungsbegrenzung: Die Summe der Netzladephasen darf den eingestellten
Leistungsbegrenzungswert nicht überschreiten. Die Leistung der Phasen, die
Strom aus dem Netz beziehen, bleibt dabei unberücksichtigt.
3-Phasen-Grenze: Die Summe der Einspeiseleistung aller drei Phasen darf den
eingestellten Leistungsgrenzwert nicht überschreiten. Diese Einstellung eignet sich
zur Bilanzierung der Dosierung.
HINWEIS
Für die 3-Phasen-Grenzwerteinstellung müssen die Stromsensoren am Stromzähler
den Phasen L1, L2 und L3 richtig zugeordnet sein!
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