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Einleitung; Hinweis Zur Nutzung; Wichtige Sicherheitshinweise - Bitte Unbedingt Beachten; Bestimmungsgemäßer Gebrauch Des E-Fix - Alber e-fix E35 Gebrauchsanweisung

Elektrischer zusatzantrieb
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1. Einleitung

1.1 Hinweis zur Nutzung

Der e-fix ist ein Zusatzantrieb für Rollstühle. Der e-fix E35/E36 wandelt einen manuell angetriebenen Rollstuhl in einen elektrisch angetrie-
benen Rollstuhl um. Er ist als medizinisches Hilfsmittel gedacht für behinderte Personen, um deren Mobilität und Flexibilität zu steigern.
1.2 Wichtige Sicherheitshinweise – bitte unbedingt beachten
Der e-fix ist ein Zusatzantrieb für Rollstühle. Er darf aus Gründen der Sicherheit nur von Personen bedient werden, die
• in dessen Handhabung eingewiesen wurden,
• beide Hände bzw. Arme ohne größere Einschränkungen bewegen und koordinieren können,
• körperlich und geistig in der Lage sind den Rollstuhl mit den daran angebrachten e-fix Rädern in allen Betriebssituationen (z.B. Stra-
ßenverkehr) sicher zu bedienen und bei Ausfall der e-fix Räder den Rollstuhl zu bremsen und zu einem sicheren Stillstand zu bringen.
Eine Einweisung in die Gerätebedienung ist bei Neugeräten Bestandteil des Lieferumfangs und erfolgt nach Terminabsprache durch Ihren
Fachhändler, oder einen Repräsentanten der Alber GmbH. Es entstehen Ihnen hierdurch keinerlei zusätzliche Kosten.
Sind Sie in der Handhabung des e-fix noch nicht sicher, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Fachhändler.
Im Falle eventueller technischer Störungen können Sie sich an Ihren Fachhändler oder an das Alber Service Center, Telefon 0800 9096-250
(gebührenfrei; gültig nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) wenden.
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Beim Betrieb des e-fix müssen die vom Hersteller Ihres Rollstuhls vorgegebenen Werte (beispielsweise die maximale Steigung, der Luftdruck
in den Lenkrädern u.a.m.), sowie dessen allgemeine Betriebshinweise genau beachtet werden. Angaben zu Grenzwerten dürfen keinesfalls
überschritten werden.
Fahrten in der Nähe starker elektrischer Störfelder sollten vermieden werden.
In seltenen Fällen kann sich der Betrieb des e-fix unter Umständen auf andere Einrichtungen, beispielsweise auf Diebstahlschranken in
Kaufhäusern, störend auswirken.
Rolltreppen und Laufbänder dürfen mit dem e-fix nicht befahren werden.
Bei im Rollstuhl durchgeführten sportlichen Aktivitäten, wie beispielsweise das Heben von Gewichten oder ähnlichem, sind die Räder des
e-fix abzuschalten.
Ebenfalls ist es nicht gestattet, den e-fix mit Zubehörteilen zu kombinieren, die von Alber nicht freigegeben wurden.
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Vermeiden Sie unbedingt eine Inbetriebnahme des e-fix vor der Geräteeinweisung durch einen autori-
sierten Fachhändler, oder einen Repräsentanten der Alber GmbH!
1.3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch des e-fix
Rollstühle mit angebrachten e-fix Rädern sind ausschließlich für die Beförderung gehbehinderter Personen bestimmt.
Der e-fix darf nur an Rollstühlen angebaut und betrieben werden, die in der Alber-Halterungsdatenbank aufgelistet sind.

1.4 Handhabungshinweise

Außer dem von Alber für den Betrieb zugelassenen Zubehör dürfen keine weiteren Teile angebaut werden. Ebenso dürfen der e-fix und seine
Zubehörteile technisch nicht verändert werden.
Die Handhabung des e-fix muss unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
• Beachtung der Angaben, Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung
• Die Handhabung des e-fix erfolgt ausschließlich durch eine eingewiesene Person
• Am e-fix wurden weder seitens des Nutzers noch durch Dritte technische Änderungen vorgenommen
Als eingewiesene Person gilt, wer nachweislich über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und in die Handhabung des e-fix eingeführt wurde. In der Regel ist dies der Fahrer des Rollstuhls, an welchem der e-fix ange-
bracht ist. Die Unterrichtung erfolgt durch den autorisierten Fachhandel oder durch einen Repräsentanten der Alber GmbH. Der Betrieb des
e-fix durch nicht eingewiesene bzw. nicht qualifizierte Benutzer ist ausdrücklich untersagt.
Der e-fix darf für Zwecke, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen, nicht eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere alle
Arten von Lastentransporten wie beispielsweise die Beförderung von Gebrauchsgegenständen oder zusätzlichen Personen. Zum bestim-
mungsgemäßen Gebrauch gehören auch die Einhaltung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Angaben zur Durchführung von
sicherheitstechnischen Kontrollen, sowie die Beachtung und Einhaltung der Sicherheits- und Gefahrenhinweise zum Fahrbetrieb.

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