Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG
WARNUNG
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Das Hebegerät der Serie STEINMAGNET, im Folgenden Hebegerät genannt,
ist nach dem neuesten Stand der Technik gebaut und betriebssicher, sofern
die Bestimmungen dieser Anleitung eingehalten werden. Bei falschem
Umgang mit dem Hebegerät können Gefahren davon ausgehen.
Unfallgefahr durch Nicht-Beachtung der allgemeinen
Sicherheitshinweise
Nur vorgesehene Anschlussmöglichkeiten, Befestigungsbohrungen
►
und Befestigungsmittel verwenden.
Montage oder Demontage ist nur in drucklosem Zustand zulässig.
►
Bei Arbeiten am Hebegerät hat der Bediener dafür zu sorgen, dass
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der Zugriff auf das verwendete Transport- oder Hubmittel (Kran,
Kettenzug, Baustellenfahrzeug, ...) unterbunden ist, so dass keine
Bewegung stattfinden kann.
Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur durch
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qualifiziertes Fachpersonal und Mechaniker erfolgen, wenn sie
aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der
einschlägigen Bestimmungen die ihnen übertragenen Arbeiten
beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und geeignete
Sicherheitsmaßnahmen treffen können!
►
Allgemeine Sicherheitsvorschriften und EN-Normen müssen beachtet
und eingehalten werden!
Aufenthalt von Personen oder Tieren im Gefahrenbereich ist
►
verboten!
►
Das Hebegerät darf nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden (Kap.
1.9).
►
Mit dem Hebegerät dürfen nur geeignete Lasten gehoben und
transportiert werden.
Sie sind im Arbeitsbereich des Hebegerätes Dritten gegenüber
►
mitverantwortlich, daher müssen die Zuständigkeiten für die
unterschiedlichen Tätigkeiten am System klar festgelegt sein und
eingehalten werden. Es dürfen keine unklaren Kompetenzen
auftreten.
Es dürfen zu keiner Zeit Flüssigkeiten oder Schüttgüter durch das
►
Hebegerät gesaugt werden.
Die Bauteile sind generell vor Beschädigungen jeglicher Art zu
►
schützen!
Unfallgefahr durch Nicht-Beachtung der allgemeinen
Sicherheitshinweise
Schaden an Personen / Anlagen / Systemen
►
Die zulässige Belastungsgrenzen sind im Kapitel Technische Daten
definiert und dürfen nicht unter- oder überschritten werden.
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Die Sicherheitseinrichtungen müssen in einwandfreiem Zustand und
für den Prozess zugeschaltet eingerichtet sein.