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Über Die Zubehör-Disc; Software-Lizenzvereinbarung - Yamaha DTX-MULTI 12 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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BESONDERER HINWEIS
• Die in der Zubehör-Disk enthaltene Software und deren Urheberrechte sind
im alleinigen Besitz der Steinberg Media Technologies GmbH.
• Die Verwendung dieser Software sowie dieser Bedienungsanleitung unterliegen
der Lizenzvereinbarung, mit deren Bestimmungen sich der Käufer beim Öffnen
des Softwarepakets in vollem Umfang einverstanden erklärt. (Bitte lesen Sie sich
die Software-Lizenzvereinbarung am Ende dieses Handbuchs vor der Installation
des Programms sorgfältig durch.)
• Das Kopieren der Software und die Vervielfältigung dieses Handbuchs als Ganzes oder
in Teilen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herstellers erlaubt.
• Yamaha übernimmt keinerlei Garantie hinsichtlich der Nutzung dieser Software und
der dazugehörigen Dokumentation und kann nicht für die Folgen der Nutzung
von Handbuch und Software verantwortlich gemacht werden.
• Diese Disc dient NICHT audiovisuellen Zwecken. Spielen Sie diese Disc nicht in einem
CD-/DVD-Player ab. Anderenfalls können schwere Schäden am Player entstehen.
• Für Informationen über die minimalen Systemanforderungen und die neuesten
Informationen zu der auf der Disc befindlichen Software besuchen Sie folgende
Website.
<http://www.yamahasynth.com/>
• Beachten Sie, dass Yamaha keine technische Unterstützung für die auf der Zubehör-
Disc enthaltene DAW-Software gewährt.
Über die DAW-Software auf der Zubehör-Disc
Die Zubehör-Disc enthält DAW-Software sowohl für Windows als auch für Macintosh.
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR
GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER
ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT
MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE BEDINGUNGEN IHRER ANWENDUNG DER „DAW"-SOFTWARE VON STEINBERG MEDIA TECHNOLOGIES GMBH („STEINBERG"),
DIE BESTANDTEIL DIESES PRODUKTS IST. DA DIE WÄHREND DER INSTALLATION DER „DAW"-SOFTWARE AUF IHREM PC-BILDSCHIRM ANGEZEIGTE SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDANWENDER (EUSLA) DURCH DIESE VEREINBARUNG ERSETZT WIRD, SOLLTEN SIE DIE EUSLA NICHT BEACHTEN. DIES BEDEUTET,
DASS SIE WÄHREND DER INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA „AGREE" AUSWÄHLEN SOLLTEN, OHNE DIE VEREINBARUNG TATSÄCHLICH ZU AKZEPTIEREN,
UM AUF DER NÄCHSTEN BILDSCHIRMSEITE FORTZUFAHREN.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgelieferten Software-
Programme und Daten („SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst alle
Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die SOFTWARE ist Eigentum von
STEINBERG und durch den geltenden Urheberrechtsschutz und alle geltenden
internationalen Handelsrechte geschützt. Yamaha hat ein Unterlizenzrecht erworben,
um Sie für die Verwendung der SOFTWARE lizensieren zu können. Sie haben zwar das
Recht, Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten
zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende
Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE in
maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem Medium
befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten
Sicherungskopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle
anderen Eigentumsrechte der die SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertragen, jedoch
nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die Lizenzvereinbarung
liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen,
sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu
vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen
Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu erstellen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf einen
anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern einspeisen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die guten
Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienstleistungen
erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt,
MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen
den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert, übertragen,
verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder dargeboten werden,
es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten
entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung des Inhabers
der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und bleibt bis
zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechtsgesetze oder eine Maßgabe
dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne
Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE
und die mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
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Bedienungsanleitung
Über die Zubehör-Disc
ACHTUNG

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

HINWEIS
• Achten Sie darauf, die DAW-Software im „Administrator"-Account zu installieren.
• Um den fortwährenden Betrieb der DAW-Software auf der Zubehör-Disk einschließlich
Support und anderer Vorteile zu gewährleisten, müssen Sie die Software registrieren
und Ihre Software-Lizenz aktivieren, indem Sie die Software auf dem Computer starten,
während dieser mit dem Internet verbunden ist. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Jetzt
registrieren", die beim Starten der Software angezeigt wird, und füllen Sie dann alle für
die Registrierung erforderlichen Felder aus. Wenn Sie die Software nicht registrieren,
können Sie sie nach Ablauf einer gewissen Zeitdauer nicht mehr nutzen.
• Wenn Sie einen Macintosh-Computer benutzen, doppelklicken Sie auf die Datei
„***.mpkg", um mit der Installation zu beginnen.
Für Informationen über die minimalen Systemanforderungen und die neuesten
Informationen zu der auf der Disc befindlichen Software besuchen Sie folgende Website.
<http://www.yamahasynth.com/>
Über die Software-Unterstützung
Unterstützung der DAW-Software auf der Zubehör-Disc wird von Steinberg auf deren
Website unter der folgenden Adresse gewährt.
http://www.steinberg.net
Sie können die Steinberg-Website auch über das Hilfemenü (Help) der enthaltenen
DAW-Software erreichen. (Im Hilfemenü finden Sie auch die PDF-Anleitung und weitere
Informationen zur Software.)
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird, garantiert Yamaha,
dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet wurde,
für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein
nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs-
und Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha und Ihre
einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien
durch Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha
innerhalb von vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins.
Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder
fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER MAXIMALER
AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS,
EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließlich
auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen ohne
Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt. UNGEACHTET
DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON
YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS,
ABER OHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA
NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER
SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS
FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG EIN,
DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU
ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN
IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH,
JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE
SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG,
DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER
SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTORISIERTER HANDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche
gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag,
Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretieren und wird
von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts
herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am Tokyo District Court in
Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von
einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen
Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug auf
die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den Parteien
dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen
Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder
Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem
vollständig authorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.

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