Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anhänger; Rechtliche Situation In Der Schweiz; Montage; Hinweise Für Eltern Und Erziehungsberechtigte - Stromer ST1X Originalbetriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für ST1X:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Wenn Kinder selber mit dem Pedelec fahren wol-
len, informieren Sie sich, ob das Kind das jeweils
vorgeschriebene Alter und die evtl. nötige Fahrer-
laubnis besitzt!
Informieren Sie sich in jedem Fall über die
jeweils für Sie geltenden nationalen Vorschriften
zur Nutzung von Kinder-Anhängern und Lasten-
Anhängern. Dies kann auch die zulässige maxi-
male Höchstgeschwindigkeit und das zulässige
Gesamtgewicht betreffen! In manchen Ländern
ist die Nutzung von Kinderanhängern in Verbin-
dung mit Pedelecs verboten.
Anhänger
Zum Betrieb mit Anhängern informieren Sie
sich über die für Sie geltenden Bestimmungen Ih-
res Landes.
Benutzen Sie in Verbindung mit Ihrem Stromer
nur solche Anhänger, die ausdrücklich für die
Nutzung mit Pedelecs freigegeben sind. Beachten
Sie, dass in vielen Ländern die Beförderung von
Kindern in einem Anhänger in Verbindung mit
Pedelecs verboten ist.
Bitte beachten Sie, dass sich das Fahrverhalten
des Stromers mit Anhänger verändert. In engen
Kurven neigen einige Anhänger zum Kippen. Fah-
ren Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Geschwin-
digkeit und Fahrstil den Verhältnissen an.
10 11
Einige Anhänger werden von ihren Herstellern nur
eingeschränkt für die Nutzung an Fahrrädern oder
Pedelecs (Tretunterstützung bis 25 km/h) freigege-
ben. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise der
jeweiligen Hersteller.

Rechtliche Situation in der Schweiz

Das Mitführen von Anhängern ist unter bestimm-
ten Voraussetzungen und unter Beachtung von
Einschränkungen zulässig (VRV Art. 68 Abs. 1 in
Verbindung mit Art. 68 Abs. 7).
In einem Anhänger dürfen höchstens zwei Kinder
auf geschützten Sitzplätzen mitgeführt werden
(VRV Art. 63 Abs. 3 Bst. d).
Auf Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu
25 km/h ist das Mitführen von Kindern in einem
Anhänger zulässig, Ein Kindersitz und ein Kin-
deranhänger dürfen nicht gleichzeitig betrieben
werden. (VRV Art. 63 Abs. 3 Bst. d. VrV)
Auf einem Nachlaufteil (gem. VTS Art. 210 Abs. 5)
wie zum Beispiel von FollowMe darf ein Kind mit-
geführt werden, wenn es die Pedale sitzend treten
kann (VRV Art. 63 Abs. 3 Bst. b)
Für mitgeführte Kinder gilt in der Schweiz keine
Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch, den Kindern
im Anhänger immer einen Helm aufzusetzen und
sie mit dem anhängereigenen Gurtsystem anzu-
schnallen.
Informieren Sie sich über die gesetzlichen
Bestimmungen Ihres Landes.

Montage

Lassen Sie den Anhänger und seine Kupp-
lung von einem Stromer Händler montieren.
Die Montage der folgenden Anhängersysteme
wurde am Stromer geprüft.
• An den optionalen Stromer Anhängerplatten
Kit lassen sich Thule ezHitch, Weber-E und
Burley Kupplungen montieren. Weitere Kupp-
lungssysteme vor dem Kauf prüfen.
• Diverse Hersteller bieten optional Vollachs-
Kupplungen/Adapter mit den Dimensionen
M10x1 an. Mit solchen Kupplungen können
z.B. ein BobYak oder ein FollowMe am Stromer
Anhängerplatte Kit montiert werden.
Lassen Sie sich zum Betrieb von Anhängern vom
Stromer Händler beraten.
Hinweise für Eltern und Erzie-
hungsberechtigte
Als Erziehungsberechtigte sind Sie verantwortlich
für die Unternehmungen und die Sicherheit Ihres
Kindes. Dies beinhaltet die Verantwortung für den
technischen Zustand des Pedelecs und seine An-
passung auf den Fahrer.
Ebenso müssen Sie sicher sein, dass das Kind den
sicheren Umgang mit dem Pedelec erlernt hat und
alle rechtlichen und länderspezifischen Voraus-
setzungen erfüllt sind, z.B. das ein eventuell ge-
setzlich vorgeschriebenes Mindestalter erreicht ist
und es ggf. die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis