Holzvergaser BioX
14. Emissionsmessung
14.1
Messungshinweise
Bei der Erstinbetriebnahme sollte vor der Emissionsmes-
sung mindestens eine halbe Füllung vorab verbrannt werden!
Wenn diese erste Ladung verbrannt ist, kann der Füllraum
neu bestückt und nach einer Zeit von ca. 15 min. die Messung
gestartet werden.
Eine unzureichende Wärmeabnahme führt zum
Abschalten des Saugzuggebläses, zum Auslösen
der thermischen Ablaufsicherung und ggf. zu einem
Kesselschaden.
Für ausreichend Wärmeabnahme während des Kes-
selbetriebes zur Emissionsmessung sorgen.
Die Emissionsmessung, nachfolgend Messung genannt, ist
mit sauberem, unbelastetem und trockenem Scheitholz
durchzuführen. Der Brennstoff muss der in den Dokumenten
angegebenen Beschaffenheit (Länge, Größe, Feuchtigkeit
usw.) entsprechen. Während der Messung darf keine Störung
des Verbrennungsvorgangs stattfinden.
Störungen des Verbrennungsvorgangs sind:
Schmutziges (z. B. behandelt, gestrichen, mit Erdanhaf-
tungen) oder nasses Scheitholz
Öffnen der Kesseltüren
Schüren des Brennguts
Abschalten des Saugzuggebläses.
Die genannten Störungen schlagen sich im Messergebnis
nieder, verfälschen es und führen möglicherweise zum Ver-
lust der Betriebserlaubnis. Wir empfehlen, den Kessel 1 bis 3
Tage vorher gründlich zu reinigen.
14.2
Messung vorbereiten
Die Messöffnung muss mit einem selbstverriegelnden und
dichten Verschluss versehen werden.
Die Messung muss an einer Messöffnung in einem geraden
Abgasrohr durchgeführt werden. Der Abstand vom Abgas-
anschluss zur Messöffnung muss den zweifachen Abgas-
rohrdurchmesser betragen. Bögen und Umlenkungen im
Abgasrohr, zwischen Abgasanschluss und Messöffnung, ver-
fälschen das Messergebnis.
Folgende Bedingungen müssen für die Emissionsmessung
erfüllt sein:
ausreichend Verbrennungsluft
ausreichend geeigneter Brennstoff
ausreichende Wärmeabnahme.
© Solarbayer GmbH [234669]
14.3
Messbedingung herstellen
(Dauerbetriebszustand)
Kessel entsprechend der Anleitung anheizen.
Glutbett mit einer ausreichenden Menge Holz (ca. ¼ Auf-
lage) erstellen.
Brennstoffauflage abbrennen.
Sicherstellen, dass die Betriebsbedingungen eingehalten
werden:
• Mindestrücklauftemperatur 65 °C
• Kaminzug befindet sich dauerhaft im zulässigen Bereich
• Zugregler ist gemäß Installationsanleitung auf den kor-
rekten Wert eingestellt.
• Abgastemperatur befindet sich im zulässigen Bereich.
Kessel entsprechend der Anleitung mit der maximal zuläs-
sigen Brennstoffmenge bestücken.
Mindestens 5 Minuten warten, bis sich der Verbrennungs-
prozess aufgebaut hat und der nachfolgend beschriebene
Beharrungszustand erreicht ist:
• Pufferladepumpe ist dauerhaft in Betrieb (Einschalttem-
peratur)
• Dauerhafte Kesseltemperatur von mindestens 78 °C
• Abgastemperatur bewegt sich innerhalb des erlaubten
Bereichs.
14.4
Messung durchführen
Die Messung muss bei ungestörtem Dauerbetrieb über 15 Mi-
nuten im Kernstrom des Abgases durchgeführt werden. Die
Messung muss mit einem Messgerät durchgeführt werden,
das aus dem Messprozess einen Mittelwert bilden kann. Al-
ternativ kann ein Annäherungswert gebildet werden. Hierfür
müssen 15 fortlaufende einminütige Messungen durchge-
führt werden, aus denen anschließend ein Mittelwert gebil-
det wird.
i
Die am Regelgerät des Kessels angezeigte Abgas-
temperatur muss nicht mit der an der Messöffnung
übereinstimmen. Da die Abgastemperatur für die Kesselre-
gelung oft an einer anderen Stelle gemessen wird, können
die angezeigten Temperaturen erheblich voneinander abwei-
chen.
Betriebsanleitung
45