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Endress+Hauser promag 31 H Technische Information Seite 2

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Meßsystem
Eichbetrieb
Plombierung des geeichten Promag 31-
Meßsystems durch die Eichbehörde:
A → Plombierung des Elektronikraumes
B → Plombierung der Anschlußgehäuse nach
der Installation (Getrennt-Ausführung)
C → Bei Geräten mit Doppelpuls-Ausgang wird der
Anschlußklemmenraum des Meßumformers
ebenfalls durch die Eichbehörde plombiert.
Nach der Vorprüfung durch eine Eichbehörde wer-
den Promag 31-Meßgeräte mit einer provisorischen
Plombierung ausgeliefert.
Für die Installation und Inbetriebnahme dürfen diese
Siegel entfernt werden. Erst nach der eichamtlichen
Abnahme wird das Meßgerät endgültig versiegelt.
Einsatzbereiche
Das Meßsystem Promag 31 H besitzt
die PTB-Zulassung für den eichpflichti-
gen Verkehr mit Bier, Stammwürze und
Milch nach DIN 19217 (OIML R117).
Das Meßsystem ist für Meßstofftempera-
turen von 0...+40 °C zugelassen und
kann z.B. in folgenden Applikationen
eingesetzt werden:
– Milchannahmestellen
– Milchabgabestellen
– Bierabfüllung in nicht geeichte
Gebinde, usw.
Der Einsatz von Promag 31 H erfolgt ent-
weder mit eichfähiger Totalisatoranzeige
oder mit eichfähiger Doppelpuls-Schnitt-
Eichfähigkeit und
Eichamtliche Abnahme
Bei eichfähigen Durchflußmeßgeräten
ist die amtliche Eichung durch die Eich-
behörde noch nicht durchgeführt wor-
den. Eichfähige Geräte dürfen deshalb
nicht im eichpflichtigen, geschäftlichen
Verkehr eingesetzt werden.
Solche Durchflußmeßgeräte können
aber zu einem späteren Zeitpunkt auf
einem amtlich zugelassenen Prüfstand
oder, in Absprache mit der Eichbehörde,
auch vor Ort geeicht werden.
Die bei der eichamtlichen Abnahme
angebrachten Plombierungen sichern
diesen Zustand.
Nacheichpflicht
Der Betreiber eines geeichten Promag
31-Meßsystems ist zur Nacheichung ge-
mäß den jeweils gültigen Vorschriften
der Eichbehörde verpflichtet. Der Nach-
eichtermin (Jahreszahl) wird auf einer
speziellen Siegelmarke vermerkt.
Kompakt-Ausführung
A
2
stelle zum Betrieb eines zugelassenen,
externen Zählers.
Der Meßumformer Promag 31 ist zudem
nur für den stationären Betrieb in ge-
schlossenen Räumen zugelassen.
Meßeinrichtung
Die Meßeinrichtung besteht aus:
• Meßumformer Promag 31 (Modell '99)
• Meßaufnehmer Promag H (DN 25...100)
Ex-Ausführungen
Promag 31 H ist nicht für den Einsatz in
explosionsgefährdeten Bereichen vorge-
sehen.
Besonderheiten im Eichbetrieb
• "Eichfähige" Geräte sind technisch mit
"geeichten" Geräten identisch.
• Amtlich geeichte, magnetisch-indukti-
ve Durchflußmeßgeräte dürfen dau-
ernd, im Gegensatz zu mechanischen
Zählern, bei Q
werden.
• Nur mit amtlich geeichten Durchfluß-
meßgeräten darf im geschäftlichen
Verkehr verrechnet werden.
• Nach der eichamtlichen Abnahme
bzw. nach der Plombierung, ist eine
Bedienung über die Vor-Ort-Anzeige
nicht mehr möglich.
• Geeichte Meßgeräte totalisieren bidi-
rektional während Strom- und Impuls-
ausgangssignale nur bei positiver
Fließrichtung (vorwärts) ausgegeben
werden.
• Die Verdrahtung von Status- und Hilfs-
eingang muß vom Betreiber der Meß-
stelle vorgenommen werden.
• Eichfähige Meßgeräte, die nachträg-
lich in der Anlage geeicht werden,
sind vorab für die eichamtliche Vor-
prüfung (mit Wasser) auszubauen.
C
A
C
Plombier-
schraube
B
(= 100%) betrieben
max
Getrennt-Ausführung
ANSCHLUSSKLEMMEN - FIELD TERMINALS
ANSCHLUSSKLEMMEN - FIELD TERMINALS
B

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