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EasyLine EL3060 Serie Kurzanleitung
Explosionsgefahr
Sachkundige Personen
Original-Ersatzteile
Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme
Instandsetzung durch den Hersteller
Vor Instandsetzungsarbeiten muss die Explosionsgefahr beseitigt worden
sein.
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen
durchgeführt werden.
Bei der Instandsetzung dürfen nur Original-Ersatzteile eingesetzt werden.
Werden Instandsetzungsarbeiten an solchen Teilen eines elektrischen
Betriebsmittels durchgeführt, von denen der Explosionsschutz abhängt,
so ist vor der Wiederinbetriebnahme von einem Sachverständigen zu
prüfen und zu bescheinigen, dass das Betriebsmittel in den für den
Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen nach Bauart und Ausführung
mit dem in der Bescheinigung beschriebenen Betriebsmittel überein-
stimmt.
Die Instandsetzung kann auch durch den Hersteller durchgeführt werden,
z.B. vor Ort durch einen Mitarbeiter des ABB-Service oder im Hersteller-
werk.
In diesem Fall wird auf dem Typschild eine Kennzeichnung über die
durchgeführte Instandsetzung mit anschließender Stückprüfung ange-
bracht. Eine Prüfung durch einen Sachverständigen ist dann nicht
erforderlich.