B
V
estImmungsgemässe
erwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist vorgesehen zum Drehen von zerspanbaren Metallen und zer-
spanbaren Kunststoffen.
Die Bearbeitung anderer Werkstoffe ist unzulässig, bzw. hat in Sonderfällen nur
nach Rücksprache mit dem Hersteller zu erfolgen.
Brand- und explosionsgefährdete Werkstoffe (z.B. Magnesium) dürfen nur nach
Rücksprache mit dem Hersteller bearbeitet werden.
Die bestimmungsgemäße Verwendung beinhaltet auch die Einhaltung der vom
Hersteller angegebenen Betriebs- und Wartungsanweisungen.
Die Maschine darf ausschließlich von Personen die mit Betrieb, Wartung und
Instandsetzung vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind, bedient werden.
Die Maschine st eine "Einpersonenmaschine", sie darf also nicht gleichzeitig
von mehr als einer Person bedient werden.
Sämtliche Unfallverhütungs- und Sicherheitshinweise für Arbeiten an Werkzeug-
maschinen, sind stets einzuhalten.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine wird vom Hersteller
jede Haftung ausgeschlossen, und die Verantwortung ausschließlich dem An-
wender übertragen.
Bei Einbau der Maschine in eine Gesamtanlage bzw. bei sonstigen Verände-
rungen an der Maschine ist vor Inbetriebnahme der Anlage bzw. der Maschine
deren Konformität mit den CE-Bestimmungen sowie der damit verbundenen
Richtlinien und Vorschriften herzustellen. Davor ist eine Inbetriebnahme aus-
drücklich untersagt.
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