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Ausführungshinweise; Genehmigungen Und Meldepflicht; Anforderungen An Das Heizungswasser - Froling P4 Pellet 15 Bedienungsanleitung

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2.3 Ausführungshinweise

2.3.1 Genehmigungen und Meldepflicht

2.3.2 Anforderungen an das Heizungswasser

Seite 10
B0430408
Es ist generell untersagt, Umbauarbeiten am Kessel durchzuführen und
sicherheitstechnische Ausrüstungen der Anlage zu ändern oder
unwirksam zu machen.
Neben der Bedienungsanleitung und der im Verwenderland geltenden
verbindlichen Vorschriften hinsichtlich Aufstellung und Betrieb der
Kesselanlage sind auch die feuer-, baupolizeilichen und elektrotechni-
schen Auflagen zu beachten!
Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Errichtung oder Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen.
Österreich:
bei der Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland:
dem Kaminkehrer / der Baubehörde melden
Den Anforderungen an das Füllwasser liegen folgende Normen und
Richtlinien zugrunde:
Geltende Normen und Richtlinien:
Österreich:
ÖNORM H 5195-1
Deutschland:
VDI 2035
Schweiz:
SWKI 97-1
Darüber hinaus werden keine besonderen Anforderungen an
Heizungswasser gestellt!
 Hinweis für das Nachspeisen von Ergänzungswasser:
Befüllschlauch vor dem Anschließen entlüften, um die Einbringung
von Luft in das System zu verhindern!
H I N W E I S
Sicherheit
Ausführungshinweise
§
V

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