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Tech Controllers EU-MW-1/230 Bedienungsanleitung

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EU-MW-1/230
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Inhaltszusammenfassung für Tech Controllers EU-MW-1/230

  • Seite 1 EU-MW-1/230...
  • Seite 2 SICHERHEIT Lesen Sie die folgenden Anweisungen sorgfältig durch, bevor Sie das Gerät benutzen. Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zu Verletzungen und Beschädigungen des Geräts führen. Bewahren Sie diese Anleitung sorgfältig auf. Um unnötige Fehler und Unfälle zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass alle Personen, die das Gerät benutzen, gründlich mit der Bedienung und den Sicherheitsmerkmalen des Geräts vertraut sind.
  • Seite 3 II. BESCHREIBUNG DES GERÄTES Das EU-MW-1/230 ist ein kabelloses Gerät zum Ein- und Ausschalten eines Spannungskontakts, wenn eine Meldung vom Hauptsteuergerät empfangen wird. Abhängig vom Hauptsteuergerät kann das EU-MW-1/230 z. B. den Kessel, die Pumpe oder die Ventilantriebe einschalten. Eigenschaften des Steuergeräts: •...
  • Seite 4 Aktivierung des Manuell-Modus informiert (Nr. 3), leuchtet auf. • Um das Heizgerät oder ein anderes Gerät, an das das Modul EU-MW-1/230 angeschlossen ist, zu aktivieren oder zu deaktivieren, ist die Taste Pairing (Nr. 6) zu drücken - einmal kurz drücken.
  • Seite 5 Im Hauptmenü des Steuergeräts die Option Pairing (Registrierung) aussuchen und aktivieren HINWEIS Nach der Aktivierung des Pairings am EU-MW-1/230-Modul hat der Benutzer 2 Minuten Zeit, das Pairing am Hauptsteuergerät zu aktivieren. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Pairing-Versuch fehlschlagen. Wenn: •...
  • Seite 6 < 25 mW VI. ALARMMELDUNGEN Beim EU-MW-1/230 erfolgt die Intervallkommunikation alle 4 Minuten. Wenn es keine Kommunikation mit dem Hauptsteuergerät gibt (z. B. aufgrund von Stromausfall oder schlechter Reichweite), trennt der Empfänger nach 15 Minuten automatisch den Kontakt zum Heizgerät.
  • Seite 7 TECH STEROWNIKI mit Sitz in Wieprz (34-122), ul. Biała Droga 31, erklärt in alleiniger Verantwortung, dass das von uns hergestellte EU-MW-1/230 den Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt, der Richtlinie 2009/125/EG über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung...