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STIEBEL ELTRON SNZ 80 S 2/3 Gebrauchs- Und Montageanweisung Seite 11

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Kundendienst und Garantie
Erreichbarkeit
Sollte einmal eine Störung an einem unserer
Produkte auftreten, stehen wir Ihnen natürlich
mit Rat und Tat zur Seite.
Rufen Sie uns an:
05531 702-111
oder schreiben Sie uns:
Stiebel Eltron GmbH & Co. KG
- Kundendienst -
Fürstenberger Straße 77, 37603 Holzminden
E-Mail: kundendienst@stiebel-eltron.de
Fax: 05531 702-95890
Weitere Anschriften sind auf der letzten Seite
aufgeführt.
Unseren Kundendienst erreichen Sie telefo-
nisch rund um die Uhr, auch an Samstagen
und Sonntagen sowie an Feiertagen. Kunden-
diensteinsätze erfolgen während unserer Ge-
schäftszeiten (von 7.30 bis 16.30 Uhr, freitags
bis 14.00 Uhr). Als Sonderservice bieten wir
Kundendiensteinsätze bis 22 Uhr. Für diesen
Sonderservice sowie Kundendiensteinsätze an
Sams-, Sonn- und Feiertagen werden höhere
Preise berechnet.
Garantiebedingungen
Diese Garantiebedingungen regeln zusätzliche
Garantieleistungen von uns gegenüber dem
Endkunden. Sie treten neben die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche des Kunden. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ge-
genüber den sonstigen Vertragspartnern sind
nicht berührt.
Diese Garantiebedingungen gelten nur für
solche Geräte, die vom Endkunden in der Bun-
desrepublik Deutschland als Neugeräte erwor-
ben werden. Ein Garantievertrag kommt nicht
zustande, soweit der Endkunde ein gebrauch-
tes Gerät oder ein neues Gerät seiner seits von
einem anderen Endkunden erwirbt.
Inhalt und Umfang der Garantie
Die Garantieleistung wird erbracht, wenn an
unseren Geräten ein Herstellungs- und/oder
Materialfehler innerhalb der Garantiedauer
auftritt. Die Garantie umfasst jedoch keine
Leistungen für solche Geräte, an denen Fehler,
Schäden oder Mängel aufgrund von Verkal-
kung, chemischer oder elektrochemischer
Einwirkung, fehlerhafter Aufstellung bzw.
Installation sowie unsachgemäßer Einregu-
lierung, Bedienung oder unsachgemäßer
Inanspruchnahme bzw. Verwendung auftre-
ten. Ebenso ausgeschlossen sind Leistungen
aufgrund mangelhafter oder unterlassener
Wartung, Witterungs einflüssen oder sonstigen
Naturerscheinungen.
Die Garantie erlischt, wenn am Gerät Repa-
raturen, Eingriffe oder Abänderungen durch
nicht von uns autorisierte Personen vorge-
nommen wurden.
Die Garantieleistung umfasst die sorgfältige
Prüfung des Gerätes, wobei zunächst ermittelt
wird, ob ein Garantieanspruch besteht. Im
Garantiefall entscheiden allein wir, auf welche
Art der Fehler behoben wird. Es steht uns frei,
eine Reparatur des Gerätes ausführen zu las-
sen oder selbst auszuführen. Etwaige ausge-
wechselte Teile werden unser Eigentum.
Für die Dauer und Reichweite der Garantie
übernehmen wir sämtliche Material- und
Montagekosten.
Soweit der Kunde wegen des Garantiefalles
aufgrund gesetzlicher Gewährleistungsan-
sprüche gegen andere Vertragspartner
Leistungen erhalten hat, entfällt eine
Leistungs pflicht von uns.
Soweit eine Garantieleistung erbracht wird,
übernehmen wir keine Haftung für die Be-
schädigung eines Gerätes durch Diebstahl,
Feuer, Aufruhr oder ähnliche Ursachen.
Über die vorstehend zugesagten Garantie-
leistungen hinausgehend kann der Endkunde
nach dieser Garantie keine Ansprüche wegen
mittelbarer Schäden oder Folgeschäden, die
durch das Gerät verursacht werden, insbe-
sondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden, geltend machen.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden uns ge-
genüber oder gegenüber Dritten bleiben
unberührt.
Stand 10/2012
Garantiedauer
Für im privaten Haushalt eingesetzte Geräte
beträgt die Garantiedauer 24 Monate; im
übrigen (zum Beispiel bei einem Einsatz der
Geräte in Gewerbe-, Handwerks- oder In-
dustriebetrieben) beträgt die Garantiedauer
12 Monate.
Die Garantiedauer beginnt für jedes Gerät mit
der Übergabe des Gerätes an den Kunden, der
das Gerät zum ersten Mal einsetzt.
Garantieleistungen führen nicht zu einer
Verlängerung der Garantiedauer. Durch die
erbrachte Garantieleistung wird keine neue
Garantiedauer in Gang gesetzt. Dies gilt für
alle erbrachten Garantieleistungen, insbeson-
dere für etwaig eingebaute Ersatzteile oder für
die Ersatzlieferung eines neuen Gerätes.
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Ga-
rantiedauer, innerhalb von zwei Wochen,
nachdem der Mangel erkannt wurde, bei uns
anzumelden. Dabei müssen Angaben zum
Fehler, zum Gerät und zum Zeitpunkt der
Feststellung gemacht werden. Als Garantie-
nachweis ist die Rechnung oder ein sonstiger
datierter Kaufnachweis beizufügen. Fehlen
die vorgenannten Angaben oder Unterlagen,
besteht kein Garantieanspruch.
Garantie für in Deutschland erworbene, je-
doch außerhalb Deutschlands eingesetzte
Geräte
Wir sind nicht verpflichtet, Garantieleistungen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
zu erbringen. Bei Störungen eines im Ausland
eingesetzten Gerätes ist dieses gegebenenfalls
auf Gefahr und Kosten des Kunden an den
Kundendienst in Deutschland zu senden. Die
Rücksendung erfolgt ebenfalls auf Gefahr
und Kosten des Kunden. Etwaige gesetzliche
Ansprüche des Kunden uns gegenüber oder
gegenüber Dritten bleiben auch in diesem Fall
unberührt.
Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte
Für außerhalb Deutschlands erworbene Ge-
räte gilt diese Garantie nicht. Es gelten die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und gege-
benenfalls die Lieferbedingungen der Länder-
gesellschaft bzw. des Importeurs.
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