9.6
Hydraulische Schlauchleitungen
Bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes
ist der arbeitssichere Zustand der Schlauchleitungen
von einem Fachmann zu überprüfen.
Bei der Prüfung festgestellte Mängel sofort beseiti-
gen.
Die Einhaltung der Prüfungsintervalle wird von
Betreiber kontrolliert.
Prüfungsintervalle:
-
Erstmalig bei der Inbetriebnahme.
-
Danach mindestens 1x jährlich.
Prüfpunkte:
-
Schlauch auf Beschädigungen prüfen (Risse,
Schnitte, Scheuerstellen).
-
Schlauch auf Versprödung prüfen.
-
Schlauch auf Verformung prüfen (Blasenbildung,
Knickung, Quetschung, Schichttrennung).
-
Prüfung auf Undichtigkeit.
-
Sachgerechten Einbau der Schlauchleitungen
überprüfen.
-
Festen Sitz des Schlauchs in der Armatur über-
prüfen.
-
Anschlussarmatur auf Beschädigungen und Ver-
formungen überprüfen.
-
Prüfung auf Korrosion zwischen Anschlussarma-
tur und Schlauch.
-
Einhaltung zulässiger Verwendungsdauer.
9.6.1
Austauschintervalle
Die hydraulischen
Schlauchleitungen spätestens
nach einer Verwendungszeit von 6 Jahren (ein-
schließlich einer Lagerzeit von maximal 2 Jahren)
austauschen.
9.6.2
Kennzeichnung
Hydraulische Schlauchleitungen wie folgt kennzeich-
nen:
-
Name des Herstellers
-
Herstelldatum
-
Höchstzulässiger dynamischer Be-triebsdruck
Reinigung, Wartung und Reparatur
9.6.3
Beim Ein- und Ausbau beachten
Verlegen Sie die hydraulischen Schlauchleitungen an
den vom Hersteller vorgegebenen Befestigungspunk-
ten, d.h.:
-
Grundsätzlich auf Sauberkeit achten.
-
Die Schlauchleitungen werden so eingebaut, dass
ihre natürliche Lage und Bewegung nicht behin-
dert werden.
-
Die Leitungen dürfen beim Betrieb grundsätzlich
nicht auf Zug, Torsion und Stauchung bean-
sprucht werden.
-
Die zulässigen Biegeradien nicht unterschreiten.
-
Die
Schlauchleitungen
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nicht
überlackieren.
ZG-B
DB 565 01.04