2.7
Allgemeine Anforderungen
2.7.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
a)
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes dürfen die Produkte nur nach den Angaben in
der Betriebsanleitung verwendet werden. Bei der Verwendung sind zusätzlich die für den
jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Rechts- und Sicherheitsvorschriften zu
beachten. Sinngemäß gilt dies auch bei Verwendung von Zubehör.
b)
Bei Nichtbeachtung der in diesem Auszug genannten Hinweise oder bei unsachgemäßer
Handhabung des Produktes entfällt unsere Haftung. Zudem entfällt die Gewährleistung auf
Produkte und Ersatzteile.
c)
Die Produkte sind keine Sicherheitselemente im Sinne des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs.
d)
Es dürfen nur Originalteile des Herstellers verwendet werden.
2.7.2 Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Sensor entspricht dem Stand der Technik und ist betriebssicher. Von dem Sensor kann eine
Restgefahr ausgehen, wenn es von ungeschultem Personal unsachgemäß eingesetzt und
bedient wird.
Jede
Person, die
Luftstromsensoren/-wächter beauftragt ist, muss die Montageanleitung und insbesondere die
sicherheitstechnischen Hinweise gelesen und verstanden haben.
a)
Richten Sie sich bei der Auswahl und dem bestimmungsgemäßen Betrieb eines Produktes
nach den allgemeinen Regeln der Technik.
b)
Alle angeschlossenen elektrischen und mechanischen Betriebsmittel müssen für den
jeweiligen Einsatz geeignet sein.
c)
Beachten Sie die Hinweise dieser Betriebsanleitung sowie die Einsatzbedingungen und
zulässigen Daten, die aus den Aufdrucken/Typenschildern, der jeweiligen Produkte
hervorgehen.
d)
Es ist darauf zu achten, dass nur die den Zonen entsprechenden Produkt-Zündschutzarten
installiert werden!
e)
Das Produkt ist nur für den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Gebrauch in
normaler Industrieatmosphäre zugelassen. Ein Eintauchen in Flüssigkeiten ist nicht
zulässig.
f)
Es ist sicherzustellen, dass keine fallenden Gegenstände auf das Produkt auftreffen
können. In Verbindung mit Rost, Leichtmetall und kinetischer Energie kann eine exotherme
zündfähige Reaktion hervorgerufen werden.
g)
Der Betreiber hat den Blitzschutz für die Gesamtanlage nach den örtlichen Vorschriften zu
gewährleisten.
h)
Richten Sie sich bei der Auswahl und dem Betrieb eines Produktes nach den allgemeinen
Regeln der Technik.
i)
Es liegt in der Verantwortung des Errichters, dafür zu sorgen, dass die Funktion der
Sensoren in Verbindung mit den einzelnen Auswertegeräten einwandfrei funktioniert und
für den vorgesehenen Verwendungszweck zugelassen ist.
j)
Der eigensichere Anschluss - einschließlich der Sensoren - muss über zugelassene
Auswertegeräte erfolgen, die gegebenenfalls mit geeigneten Zener-Barrieren oder
Schaltverstärkern ausgestattet sein müssen.
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