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dwt MF3iw Originalbetriebsanleitung Seite 12

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3.5 Gewährleistung / Beanstandungen
Bei Erwerb einer Neumaschine räumt die Fa. DWT eine 12-monatige Gewährleistung ein,
beginnend mit dem Verkaufsdatum der Maschine. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf
Mängel,
die
auf
Material-
und/oder
Herstellungsfehler
zurückführen
sind.
Gewährleistungsreparaturen dürfen ausschließlich von Fa. DWT autorisierten Werkstätten
oder Service-Stationen durchgeführt werden. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
Betriebsbedingter Verschleiß; unsachgemäße Anwendungen; teilweise oder komplett
demontierte Maschinen sowie Schäden durch Überlastung der Maschine; Verwendung von
nicht zugelassenen, defekten, falsch angewendeten Einsatzwerkzeugen oder Verwendung von
"Nicht"-Originalteilen und/oder Zubehörteilen; Schäden, die durch die Maschinen am
Einsatzwerkzeug bzw. Werkstück verursacht werden; Gewaltanwendungen; Folgeschäden, die
auf unsachgemäße oder ungenügende Wartung seitens des Kunden oder Dritte
zurückzuführen sind; Beschädigungen durch Fremdeinwirkung; sowie Schäden durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
Gewährleistungsansprüche für Einsatzwerkzeuge und Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen und zugelassen ist.
Bei Beanstandungen, die eine Demontage erforderlich machen, muss das Gerät unzerlegt an
den autorisierten Lieferanten geschickt werden.
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