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Jungheinrich emc 110 Betriebsanleitung Seite 50

Rampenkomfort
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Befahren von Aufzügen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende Tragfäh-
igkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für
das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförd-
erzeug muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Po-
sition einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die im
Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher steht,
und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Fahrer muss sicher-
stellen, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe/Ladebrücke
nicht entfernt oder gelöst wird.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die Ge-
fahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete Schutz-
maßnahmen zu verwenden. Flüssige Lasten müssen gegen Herausschwappen
gesichert sein.
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