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Austroflamm 38x38x Benutzerhandbuch Seite 12

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12. Holz nachlegen
• Tür langsam öffnen, so entstehen keine Verwirbelungen, die Rauchgase austreten lassen. Der
richtige Zeitpunkt zum Nachlegen ist gekommen, wenn der Brennstoff fast bis zur Glutphase
niedergebrannt ist.
• Drosselklappe, sofern vorhanden, ganz öffnen.
• Holz nachlegen.
• Türe verschließen.
• Drosselklappe, sofern vorhanden, wieder bis zu 2/3 schließen.
13. Heizen in der Übergangszeit
In
der
Übergangszeit,
Temperaturanstieg zu Störungen des Schornsteinzuges kommen, so dass die Heizgase nicht
vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist dann mit geringeren Brennstoffmengen zu befüllen
und bei größerer Stellung des Luftschiebers/-regler so zu betreiben, dass der vorhandene Brennstoff
schneller (mit Flammenentwicklung) abbrennt und dadurch der Schornsteinzug stabilisiert wird. Zur
Vermeidung von Widerständen im Glutbett, sollte die Asche öfter entnommen werden.
14. Offener Betrieb
Ein offener Betrieb ist nicht zulässig. Schlechtere Verbrennung, Rauchentwicklung, Brandgefahr!
15. Heizen mit keramischem Zug (Nachheizfläche)
Ist Ihre Anlage mit einem keramischen Zug (oder mit einer metallischen
Nachheizfläche) ausgerüstet, so müssen Sie beim Heizbetrieb folgendes beachten:
Die Umlenkung der Heizgase über die Nachheizfläche darf frühestens 15 Minuten
nach dem „Anfeuern" erfolgen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es über dem
Türrahmen zu unkontrolliertem Abgasaustritt kommt.
Während des Heizbetriebs über die Nachheizfläche, darf die Feuerraumtür nicht
geöffnet werden (Abgasaustritt).
Zum Holz nachlegen muss zuerst die Umlenkklappe geöffnet werden, erst dann
darf die Feuerraumtür geöffnet werden.
16. Reinigung
Entfernen Sie regelmäßig und rechtzeitig die Asche aus dem Feuerraum und entleeren Sie die
Aschebox (Zubehör).
Wird der Feuerraum nicht regelmäßig von Asche gereinigt, so besteht die Gefahr, dass sich die
Verbrennungsluftöffnungen verstopfen und das Gerät Schaden leidet.
Die Anlage darf nur im kalten Zustand gereinigt werden.
Der Kamineinsatz und die Heizgaszüge (wenn vorhanden) müssen mind. 1 x pro Jahr oder bei
Bedarf gereinigt werden, um einen wirtschaftlichen und einwandfreien Betrieb zu gewährleisten.
Keramische und metallische Heizgaszüge werden über die dafür vorgesehenen Reinigungsöffnung
gesäubert. Die notwendigen Arbeiten sollten durch den Ersteller der Anlage oder einen
entsprechenden Fachbetrieb erledigt werden. Es empfiehlt sich hierfür der Abschluss eines
Wartungsvertrages.
Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
gereinigt werden. Über die notwendigen Intervalle gibt dieser Auskunft.
d.h.
bei
höheren
Außentemperaturen,
kann
es
bei
plötzlichem

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